Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-084
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Sachverhalt:
Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Barmstedt vom 08.10.1991 ist nicht mehr auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung. Mit dem Grundsatzbeschluss der Stadt Barmstedt, in Zukunft die Erschließung von neuen Baugebieten aus eigener Kraft durchzuführen, wird eine rechtsfeste Erschließungsbeitragssatzung dringend notwendig. Die Erarbeitung einer neuen Satzung wurde aufgrund der ähnlichen Grundlagenerarbeitung der GeKom übertragen. Die Gekom hat mittlerweile einen Satzungsentwurf vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Erschließungsbeitragssatzung gemäß anliegendem Entwurf zu beschließen und zeitgleich die alte Satzung außer Kraft treten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine unmittelbaren
Anlage/n:
Hinweise zum Satzungsentwurf
Gegenüberstellung der Satzungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2013 09 13_Grundsätze Gewichtungsfaktoren und Hinweise (2) (16 KB) | ||||
2 | 2013 09 10_Stadt Barmstedt_Gegenüberstellung Satzung neu-alt (2) (227 KB) |
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