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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-078  

Betreff: Beratung zum weiteren Vorgehen mit dem Gebäude Feldstr. 1
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Renate Dorsch
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
20.03.2014 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Auf dem städtischen Grundstück in der Feldstr. 1 befindet sich ein eingeschossiger nicht unterkellerter Altbau. Die  insgesamt 3 Wohnungen im EG und DG haben eine  Wohn-Nutzfläche von ca. 185 m². Außerdem existiert ein Garagenanbau für Rettungsfahrzeuge der ehem. Rettungswache aus dem Jahr ca. 1985 (Nutzfläche ca. 45 m²), der auch eine Trafostation der Stadtwerke beherbergt.

In der Vergangenheit gab es bereits einen Beschluss zum Verkauf des Grundstückes. Dieser wurde allerdings aufgehoben aufgrund des Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende und Obdachlose.

Nach Auszug des DRK wurde in der Wohnung deutlicher Schimmelbefall festgestellt und ein Sachverständiger für eine Begutachtung und Raumluftmessung hinzugezogen. Auch die bisher von den Pfadfindern genutzte Wohnung wurde mit untersucht. Obwohl in der   DG – Wohnung keine sichtbaren Durchfeuchtungen oder Schimmel festgestellt werden konnte, wurde aus Sicherheitsgründen auch diese Wohnung mit überprüft. Auch hier stellte der Gutachter eine Schimmelpilzbelastung fest, die eine Nutzung für Wohnzwecke nicht zulässt. Die gesamte Bausubstanz weist erhebliche Baumängel auf. Allein die Beseitigung der Durchfeuchtungsursachen und Schäden wird auf 30.000,- bis 50.000,- € geschätzt. Unabhängig davon ist das Gebäude auch ansonsten in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Hier seien als Beispiele die fehlende Wärmedämmung, Einscheibenverglasungen, abgängiges Dach und Regenentwässerung genannt. Aus Sicht des Fachamtes 4000 ist eine Sanierung des Gebäudes aus vorgenannten Gründen nicht sinnvoll.

 

Es wird um Beratung über die weitere Vorgehensweise gebeten. Aus Sicht der Verwaltung, s. Anlage des Fachamtes 3000, möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadt bei allen Überlegungen Unterkünfte bereitstellen muss.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plan Bar_BP-049 mit den folgenden Vorgaben: Mischgebiet M I, GRZ 0,3, Text I 6 (Bäume und Sträucher).


Anlagen:

B-Plan Auszug i. M. 1:1000 und 1:500

Anlage Fachamt 3000

Gutachtenauszüge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan_049_Auszüge (1030 KB)      
Anlage 2 2 27.02.2014_ Fachamt 3000 (378 KB)      
Anlage 3 3 Auszüge aus Gutachten 1 und 2 (2985 KB)      

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