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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-074  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grafe, Jana
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
08.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Brande- Hörnerkirchen entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.

 

Jugendfeuerwehr Brande-Hörnerkirchen

Hexenmarkt                                                         1.000€

Familie Ahsbahs                                             185€

Sozialverband                                                           150€

SPD                                                                         500€

Birgit Sigmund-Hommola                                 50€

Sigmund Lotti                                                           100€

Kreuz und Quer E.V.                                             500€

Alfred und Martha Bahr                                 50€

Ulrich und Karin Konkel                                 50€

 

 


Anlage/n:

 

 

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