Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-072
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Sachverhalt:
Mit Schreiben des Gemeindeprüfungsamtes vom 05.11.2013 wurde das Ergebnis der
überörtlichen Prüfung der Stadt Barmstedt (einschließlich Eigenbetrieb Stadtwerke -Haushaltsjahre 2008 bis 2012- vorgelegt. Gem. § 7 Kommunalprüfungsgesetz kann
nunmehr die Betroffene Behörde bzw. Kommune Stellung zu den Ergebnissen beziehen.
Die Erkenntnisse wurden durch die Verwaltung betrachtet. Es wurden Stellungnahmen der Stadtverwaltung sowie der Werkleitung der Stadtwerke Barmstedt zu Hinweisen und Beanstandungen vorbereitet, die es nunmehr zu beraten und durch die
Gremien zu beschließen gilt. Die Stellungnahmen sind farblich blau abgesetzt und den
Hinweisen des Gemeindeprüfungsamtes direkt zugeordnet (s. Anlage).
Nach erfolgter Beschlussfassung ist das Gemeindeprüfungsamt von der Beschlussfassung
in Kenntnis zusetzen. Der Prüfbericht ist bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung erfolgte
Erwiderung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gemeindeprüfungsamt
inhaltlich von der Beschlussfassung zu informieren und das Vorliegen des Berichtes
bekanntzumachen und auszulegen. Hierbei sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu
gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | OPBarmstedt2013(2008-2012)neu 2201 (746 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76