Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-068
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Sachverhalt:
Mit Schreiben des Gemeindeprüfungsamtes vom 31.10.2013 wurde das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden (Haushaltsjahre 2008 bis 2012) vorgelegt. Gem. § 7 Kommunalprüfungsgesetz kann nunmehr die Betroffene Behörde bzw. Kommune Stellung zu den Ergebnissen beziehen.
Die Erkenntnisse wurden durch die Verwaltung betrachtet. Es wurden Stellungnahmen zu Hinweisen und Beanstandungen vorbereitet, die es nunmehr zu beraten und durch die Gremien zu beschließen gilt. Die Stellungnahmen sind farblich blau abgesetzt und den Hinweisen des Gemeindeprüfungsamtes direkt zugeordnet (s. Anlage).
Nach erfolgter Beschlussfassung ist das Gemeindeprüfungsamt von der Beschlussfassung in Kenntnis zusetzen. Der Prüfbericht ist bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung erfolgte Erwiderung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gemeindeprüfungsamt inhaltlich von der Beschlussfassung zu informieren und das Vorliegen des Berichtes bekanntzumachen und auszulegen. Hierbei sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Stellungnahme zum Ergebnis
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76