Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-694-2
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung der Gemeindevertretung vom 12.02.2014 wurde der Beschluss gefasst, dass die neue Satzung mit den vom Finanzausschuss empfohlenen Änderungen erst dann in Kraft treten soll, wenn auch die Niederschlagswassersatzung beschlussreif vorliegt.
Gegen diesen Beschluss wurde seitens des Bürgermeisters fristgemäß nach Aufforderung der Verwaltung vom Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Die Beweggründe wurden in einem interfraktionellen Arbeitsgespräch den Mitgliedern der Gemeindevertretung mitgeteilt und erläutert. Aus diesem Grund ist eine erneute Beratung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage vorliegende Gebührenkalkulation sowie die in der Vorlage (VO/2014 – 694) Schmutzwassergebührensatzung.
Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend die Grundlage für eine Niederschlagswassergebührensatzung zu erstellen, so dass ein Niederschalgaswasser zum 01.01.2015 eingeführt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Gebührenkalkulation
- Widerspruch – nicht öffentlich –
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Anlagen: | |||||
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1 | Kalkulation (93 KB) |
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