Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-054  

Betreff: Satzung zur Übertragung der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.02.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadt Barmstedt hat am 01.01.2009 die Aufgaben der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung vollständig auf den Abwasser-Zweckverband Pinneberg übertragen.

 

Gemäß § 4 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) ist es erforderlich, dass die Stadt Barmstedt durch eine Satzung dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg das Recht für die Satzungshoheit in Bezug auf die Abwasserbeseitigung überträgt.

 

Somit ist rückwirkend zum 01.01.2009 eine Satzung zur Übertragung der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Barmstedt zu erlassen.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Übertragung der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Barmstedt gemäß Entwurf vom 03.02.2014.


Finanzielle Auswirkungen:


Anlage/n:

Entwurf der Satzung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Übertragung der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Barmstedt (35 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner