Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-043
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt | 421.809,31 EUR |
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davon |
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sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt | 4.071,65 EUR |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung | 4.614,44 EUR |
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entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführung zum Vermögenshaushalt) | 378.523,11 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 34.600,11 EUR |
Hierbei handelt es sich um Einzelnen um die folgenden Haushaltsstellen | |
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Kindertagesstätten Kostenausgleich nach § 25 KiTaG Haushaltsstelle 464000-712000 |
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Haushaltssoll | 800,00 EUR |
Anordnungssoll | 5.573,43 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 4.773,43 EUR |
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Begründung: Kostenausgleichszahlungen für die Unterbringung von 2 Kindern in auswärtigen Kindertagesstätten (einschließlich Nachberechnung für 2012). Eine Anpassung des Ansatzes im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 ist versehentlich unterblieben.
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Allgemeine Finanzwirtschaft Gewerbesteuerumlage Haushaltsstelle 900000-810000 |
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Haushaltssoll | 120.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 131.097,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 11.097,00 EUR |
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Begründung: Nachzahlung für 2012 = 8.065,00 EUR. Für 2013 war der Ansatz auf der Grundlage eines Steueraufkommens von 610.000 EUR kalkuliert, tatsächlich beliefen sich die Ist-Einnahmen aber auf 629.737,99 EUR. Von daher hat sich eine weitere anteilige Mehrausgabe ergeben.
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Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Verrechnung Rücklagenmittel für Abwasserhaushalt Haushaltsstelle 910000-841000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 18.729,68 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 18.729,68 EUR |
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Begründung: Zum Ausgleich des Abwasserhaushalts wurden der Gebührenausgleichsrücklage 18.729,68 EUR entnommen und dem Verwaltungshaushalt – Abschnitt 910000 – zugeführt. Aus diesem Abschnitt erfolgte die Weiterleitung an den Abschnitt 700000 – Abwasserbeseitigung.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt | 495.275,14 EUR | |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung | 255,37 EUR | |
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entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführungen zu den Rücklagen) | 465.579,51 EUR | |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 29.440,26 EUR | |
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Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Haushaltsstellen: |
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Lindenhof |
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Anbau Abstellraum Stuhllager (netto) Haushaltsstelle 880100-940200 |
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Haushaltssoll | 10.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 15.007,16 EUR | |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.007,16 EUR | |
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Begründung: Schachterneuerungen, Brandschutzmaßnahmen, Arbeiten an der Lüftungsanlage, Vergrößerung der Fläche des Abstellraumes.
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Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Zuführung zum Verwaltungshaushalt (Haushaltsausgleich) Haushaltsstelle 910000-900000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 5.703,42 EUR | |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.703,42 EUR | |
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Begründung: Im Ursprungshaushalt war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 5.700 EUR veranschlagt. Diese Verbuchung erfolgte tatsächlich auch vor Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt, mit dem diese Veranschlagung wieder aufgehoben wurde. Letztlich ist der Betrag beim Jahresabschluss 2013 dem Vermögenshaushalt wieder zugeführt werden. Bei dem Betrag von 3,42 EUR handelt es sich um eine Korrekturbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses. In dieser Höhe wurde der Sollüberschuss des Verwaltungshaushalts zu hoch an den Vermögenshaushalt abgeführt. |
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Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Zuführung zum Verwaltungshaushalt (Abwasserhaushalt) Haushaltsstelle 910000-900100 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 18.729,68 EUR | |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 18.729,68 EUR | |
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Begründung: Weiterleitung der Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage an den Verwaltungshaushalt zum Ausgleich des Abwasserhaushalts. |
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Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 34.600,11 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 29.440,26 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR Kenntnis zu nehmen.
- Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 34.600,11 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 29.440,26 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben sind im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts finanziert.
Anlage/n: Liste der Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Westerhorn, Haushaltsüberschreitungen 2013 (333 KB) |
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