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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-043  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn Vorberatung
18.03.2014 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
08.04.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

421.809,31 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt

4.071,65 EUR

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

4.614,44 EUR

 

 

entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführung zum Vermögenshaushalt)

378.523,11 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

34.600,11 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um Einzelnen um die folgenden Haushaltsstellen

 

 

Kindertagesstätten

Kostenausgleich nach § 25 KiTaG

Haushaltsstelle 464000-712000

 

Haushaltssoll

800,00 EUR

Anordnungssoll

5.573,43 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

4.773,43 EUR

 

 

Begründung:

Kostenausgleichszahlungen für die Unterbringung von 2 Kindern in auswärtigen Kindertagesstätten (einschließlich Nachberechnung für 2012). Eine Anpassung des Ansatzes im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 ist versehentlich unterblieben.

 

 

 

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

Gewerbesteuerumlage

Haushaltsstelle 900000-810000

 

Haushaltssoll

120.000,00 EUR

Anordnungssoll

131.097,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

11.097,00 EUR

 

 

Begründung:

Nachzahlung für 2012 = 8.065,00 EUR. Für 2013 war der Ansatz auf der Grundlage eines Steueraufkommens von 610.000 EUR kalkuliert, tatsächlich beliefen sich die Ist-Einnahmen aber auf 629.737,99 EUR. Von daher hat sich eine weitere anteilige Mehrausgabe ergeben. 

 

 

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Verrechnung Rücklagenmittel für Abwasserhaushalt

Haushaltsstelle 910000-841000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

18.729,68 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

18.729,68 EUR

 

 

Begründung:

Zum Ausgleich des Abwasserhaushalts wurden der Gebührenausgleichsrücklage 18.729,68 EUR entnommen und dem Verwaltungshaushalt – Abschnitt 910000 – zugeführt. Aus diesem Abschnitt erfolgte die Weiterleitung an den Abschnitt 700000 – Abwasserbeseitigung.

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

495.275,14 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

255,37 EUR

 

 

entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführungen zu den Rücklagen)

465.579,51 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

29.440,26 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Haushaltsstellen:

 

 

 

Lindenhof

 

Anbau Abstellraum Stuhllager (netto)

Haushaltsstelle 880100-940200

 

Haushaltssoll

10.000,00 EUR

Anordnungssoll

15.007,16 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.007,16 EUR

 

 

Begründung:

Schachterneuerungen, Brandschutzmaßnahmen, Arbeiten an der Lüftungsanlage, Vergrößerung der Fläche des Abstellraumes.

 

 

 

 

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Zuführung zum Verwaltungshaushalt (Haushaltsausgleich)

Haushaltsstelle 910000-900000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

5.703,42 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.703,42 EUR

 

 

Begründung:

Im Ursprungshaushalt war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 5.700 EUR veranschlagt. Diese Verbuchung erfolgte tatsächlich auch vor Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt, mit dem diese Veranschlagung wieder aufgehoben wurde. Letztlich ist der Betrag beim Jahresabschluss 2013 dem Vermögenshaushalt wieder zugeführt werden. Bei dem Betrag von 3,42 EUR handelt es sich um eine Korrekturbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses. In dieser Höhe wurde der Sollüberschuss des Verwaltungshaushalts zu hoch an den Vermögenshaushalt abgeführt. 

 

 

 

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Zuführung zum Verwaltungshaushalt (Abwasserhaushalt)

Haushaltsstelle 910000-900100

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

18.729,68 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

18.729,68 EUR

 

 

Begründung:

Weiterleitung der Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage an den Verwaltungshaushalt zum Ausgleich des Abwasserhaushalts.  

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 34.600,11 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 29.440,26 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 34.600,11 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 29.440,26 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben sind im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts finanziert.


Anlage/n: Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westerhorn, Haushaltsüberschreitungen 2013 (333 KB)      

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