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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-039  

Betreff: Entgeltordnung Badewonne
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
10.02.2014 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.04.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

    Sachbericht

Der Prüfer des Finanzamtes hat das Schulschwimmen in Barmstedt als hoheitliche Tätigkeit eingestuft. Dies bedeutet, dass die anteiligen, nicht durch Einnahmen gedeckten Aufwendungen für das Schulschwimmen steuerlich nicht ansatzfähig sind. Die hieraus für die Stadtwerke resultierenden Mehr-Ertragsteuern haben den Wirtschaftsplan 2013 bereits mit 110 T€ belastet. Der bundesweiten Grundsatzentscheidung, dass Schulschwimmen eine hoheitliche Aufgabe darstellt, kann allenfalls auf politischer Ebene begegnet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass es bei unveränderter Situation zukünftig zu erhöhten Aufwendungen aus Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) kommen wird.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

 

Mit Verabschiedung der Entgeltordnung am 10.06.2003 wurden die Entgelte für die Vereine und Schulen neu definiert und einer jährlichen Anpassungssystematik unterworfen.

In 2003 wurde ein deutlicher Preisunterschied zwischen Schulen und Vereinen verankert, um die Entlastung der Schulen (und damit der Stadt) möglichst groß zu gestalten. Dieses ist nun auffällig geworden und steht in der Kritik des Finanzamtes. Die Kritik bezieht sich zum einen auf die Tatsache, dass die Entgelte für Schulen und Vereine nicht kostendeckend sind und zum anderen auf die deutlich unterschiedliche Behandlung von schulischen Veranstaltungen gegenüber Dritten. Der ursprüngliche Ansatz, dass es ganzheitlich betrachtet für die Stadt günstiger ist, wenn die Schulen möglichst kostengünstig die Halle nutzen können, ist somit nicht mehr gegeben. Eine Gleichbehandlung der Schulen und Vereine und eine Überprüfung der Nutzungsentgelte ist angezeigt.

Die dann höheren Nutzungsentgelte der Schulen können sich zumindest teilweise über den neu zu berechnenden Schulkostenbeitrag und die Fehlbedarfszuweisung refinanzieren.

Das Entgelt für die Nutzung der Schwimmhalle ohne Aufsicht betrug in 2013 59,02 €/Stunde. Würde die 2003 vereinbarte Steigerung (durchschnittliche Teuerungsrate) angewandt, läge der Stundensatz in 2014 bei 59,82 €/Stunde.

Die Werkleitung empfiehlt, dass die Entgelte für Schulen und Vereine gleich geschaltet werden und das für 2014 zusätzlich zur Teuerungsrate der Stundensatz um weitere 10,00 €/Stunde angehoben wird.

In 2013 wurden von den Schulen insgesamt 266 Schulstunden bezahlt, jedoch nicht genutzt. Diese hohe Anzahl von Ausfallstunden trägt zum Defizit der Halle bei, da wir gerne mehr kommerzielle Angebote platzieren möchten, jedoch keine Zeiten mehr zur Verfügung stehen. Die Werkleitung behält sich vor, die Nutzungsstunden der Schulen anzupassen, wenn eine tatsächliche Nutzung der gebuchten Halle nicht erfolgt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die neue Entgeltordnung gemäß Anlage zum 01.07.2014 in Kraft zu setzen und die derzeit bestehende Entgeltordnung gleichzeitig außer Kraft zu setzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zuständig sind der Werkausschuss und die Stadtvertretung

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung-ab 01-07-2014 (100 KB)      

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