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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-030  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
08.04.2014 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
08.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

156.268,73 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt

27.613,12 EUR

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

4.456,27 EUR

 

 

entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführung zum Vermögenshaushalt)

104.099,60 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

20.099,74 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um Einzelnen um die folgenden Haushaltsstellen

 

 

Kindertagesstätten

Kostenausgleich nach § 25 KiTaG

Haushaltsstelle 464000-678000

 

Haushaltssoll

100,00 EUR

Anordnungssoll

4.851,60 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

4.751,60 EUR

 

 

Begründung:

Kostenausgleichszahlung für die Unterbringung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in der Stadt Barmstedt. Eine Anpassung des Ansatzes im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 ist versehentlich unterblieben.

 

 

 

 

 

Kindertagesstätten

Kostenerstattung (ermäßigte Sozialstaffelbeiträge)

Haushaltsstelle 464000-700200

 

Haushaltssoll

2.000,00 EUR

Anordnungssoll

5.728,50 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

3.728,50 EUR

 

 

Begründung:

Anstieg der Sozialstaffelfälle und damit höherer kommunaler Anteil.

 

 

 

 

Orts- und Regionalplanung

Bauleitplanung

Haushaltsstelle 610000-610000

 

Haushaltssoll

16.000,00 EUR

Anordnungssoll

19.836,82 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

3.836,82 EUR

 

 

Begründung:

Honorarabrechnung B-Plan Nr. 10.

 

 

 

Hotel und Restaurant „Zur Tankstelle“

Bauliche Unterhaltung (netto)

Haushaltsstelle 880100-500000

 

Haushaltssoll

2.000,00 EUR

Anordnungssoll

6.702,77 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

4.702,77 EUR

 

 

Begründung:

Diverse bauliche Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen (Heizung, Tank, Türen etc.).

 

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

Kreisumlage

Haushaltsstelle 900000-832000

 

Haushaltssoll

489.800,00 EUR

Anordnungssoll

492.880,05 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

3.080,05 EUR

 

 

Begründung:

Mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 27. November 2013 wurde der kommunale Finanzausgleich 2013 neu festgesetzt. Dadurch erhöhten sich die Schlüsselzuweisungen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen um 8.112,00 EUR. Auf den Erhöhungsbetrag war anteilig eine Kreisumlage mit einem Umlagesatz von 39 v. H. zu zahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

105.960,13 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

1.860,53 EUR

 

 

entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführungen zu den Rücklagen)

104.099,60 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.099,74 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.099,74 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben sind im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts finanziert.

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

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