Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-024  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
06.03.2014 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Hörnerkirchen (offen)   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
20.03.2014 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

133.158,16 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt

3.768,35 EUR

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

12.615,80 EUR

 

 

entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführung zum Vermögenshaushalt)

116.774,01 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

260.775,74 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

1.719,47 EUR

 

 

entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführungen zu den Rücklagen)

244.429,23 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

14.627,04 EUR

 

 

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Schulsporthalle Hörnerkirchen

Umbaukosten

Haushaltsstelle 215100-940000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

14.627,04 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

14.627,04 EUR

 

 

Begründung:

Umbau der Begegnungsstätte für Jung und Alt in der Sporthalle. Haushaltsmittel waren im Ursprungshaushalt unter der Haushaltsstelle 560000-940000 (Sportstätten) bereitgestellt, wurden dort aber nicht in Anspruch genommen und beim Jahresabschluss eingespart. Die abweichende Verbuchung war aus Zuordnungsgründen im Hinblick auf den Umstieg auf die Doppik erforderlich. Dem Grunde nach handelt es sich demzufolge also nicht um eine zusätzliche Ausgabe. Formal ist aber eine Genehmigung erforderlich.  

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss Hörnerkirchen, die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandene Haushaltsüberschreitung im Vermögenshaushalt in Höhe von 14.627,04 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandene Haushaltsüberschreitung im Vermögenshaushalt in Höhe von 14.627,04 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben sind im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts finanziert.

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Amt-Haushaltsüberschreitungen 2013 (334 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner