Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-024
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt | 133.158,16 EUR |
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davon |
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sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt | 3.768,35 EUR |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung | 12.615,80 EUR |
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entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführung zum Vermögenshaushalt) | 116.774,01 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt | 260.775,74 EUR |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung | 1.719,47 EUR |
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entfallen auf genehmigungsfreie Abschlussbuchungen (Zuführungen zu den Rücklagen) | 244.429,23 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 14.627,04 EUR |
Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:
Schulsporthalle Hörnerkirchen Umbaukosten Haushaltsstelle 215100-940000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 14.627,04 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 14.627,04 EUR |
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Begründung: Umbau der Begegnungsstätte für Jung und Alt in der Sporthalle. Haushaltsmittel waren im Ursprungshaushalt unter der Haushaltsstelle 560000-940000 (Sportstätten) bereitgestellt, wurden dort aber nicht in Anspruch genommen und beim Jahresabschluss eingespart. Die abweichende Verbuchung war aus Zuordnungsgründen im Hinblick auf den Umstieg auf die Doppik erforderlich. Dem Grunde nach handelt es sich demzufolge also nicht um eine zusätzliche Ausgabe. Formal ist aber eine Genehmigung erforderlich. |
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Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss Hörnerkirchen, die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandene Haushaltsüberschreitung im Vermögenshaushalt in Höhe von 14.627,04 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR Kenntnis zu nehmen.
- Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – entstandene Haushaltsüberschreitung im Vermögenshaushalt in Höhe von 14.627,04 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben sind im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts finanziert.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Amt-Haushaltsüberschreitungen 2013 (334 KB) |
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