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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-013  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
28.01.2014 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.02.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

257.615,84 EUR

 

davon

 

 

  1. entfallen auf gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtige Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679) 

 

 

 

140.084,69 EUR

  1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

48.845,77 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

68.685,38 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Förderschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 270000-672000

 

Haushaltssoll

4.000,00 EUR

Anordnungssoll

10.643,15 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

6.643,15 EUR

 

 

Begründung:

Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2012. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2013. Außerdem waren Nachzahlungen für 2012 zu leisten. 

 

 

 

 

 

 

 

Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 281200-672000

 

Haushaltssoll

54.700,00 EUR

Anordnungssoll

64.880,57 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.180,57 EUR

 

 

Begründung:

Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2012. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2013. Außerdem waren Nachzahlungen für 2012 zu leisten

 

 

 

 

Kindertagesstätten

 

Kostenausgleich nach § 25 Abs. 2 KiTaG

 

Haushaltsstelle 464000-672000

 

Haushaltssoll

60.000,00 EUR

Anordnungssoll

83.637,93 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

23.637,93 EUR

 

 

Begründung:

Anstieg der Anzahl der Kostenausgleichsfälle sowie Rechnungsstellung von Kostenausgleichszahlungen für Vorjahre.

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Zweckentfremdungszinsen Städtebauförderungsmittel

 

Haushaltsstelle 910000-807200

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

28.223,73 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

28.223,73 EUR

 

 

Begründung:

Verzinsung der nicht fristgerecht eingesetzten Bundes- und Landesmittel für Maßnahmen der Stadtsanierung gemäß Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

18.928,92 EUR

 

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 

 

2.964,65 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

15.964,27 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

EDV

 

Software-Lizenzen

 

Haushaltsstelle 060000-930000

 

Haushaltssoll

15.000,00 EUR

Anordnungssoll

25.418,27 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.418,27 EUR

 

 

Begründung:

Umstellung und Erweiterung Finanzsoftware (Doppik, SEPA), Bauhofabrechnungsverfahren, Anwendungsschulungen. 

 

 

Stadtsanierung

 

Städtebauförderungsmittel

 

Haushaltsstelle 615000-986000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

5.546,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.546,00 EUR

 

 

Begründung:

Ausgleich nicht der nicht zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des ersten und später rückabgewickelten Kaufvertrages für das ehemalige Rathaus in der Bahnhofstraße (Maklercourtage abzüglich Erstattungen des Käufers).

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 68.685,38 EUR und im Vermögenshaushalt von 15.964,27 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.


 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen, Stand 31.12.2013 (296 KB)      

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