Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-013
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2013 sind mit Stand vom 31. Dezember 2013 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt | 257.615,84 EUR | ||
davon
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140.084,69 EUR | ||
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48.845,77 EUR | ||
damit sind noch genehmigungspflichtig |
68.685,38 EUR | ||
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Förderschulen |
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Schulkostenbeiträge |
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Haushaltsstelle 270000-672000 |
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Haushaltssoll | 4.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 10.643,15 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.643,15 EUR | ||
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Begründung: Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2012. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2013. Außerdem waren Nachzahlungen für 2012 zu leisten.
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Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt |
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Schulkostenbeiträge |
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Haushaltsstelle 281200-672000 |
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Haushaltssoll | 54.700,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 64.880,57 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.180,57 EUR | ||
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Begründung: Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2012. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2013. Außerdem waren Nachzahlungen für 2012 zu leisten
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Kindertagesstätten |
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Kostenausgleich nach § 25 Abs. 2 KiTaG |
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Haushaltsstelle 464000-672000 |
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Haushaltssoll | 60.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 83.637,93 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 23.637,93 EUR | ||
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Begründung: Anstieg der Anzahl der Kostenausgleichsfälle sowie Rechnungsstellung von Kostenausgleichszahlungen für Vorjahre.
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Zweckentfremdungszinsen Städtebauförderungsmittel |
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Haushaltsstelle 910000-807200 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 28.223,73 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 28.223,73 EUR | ||
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Begründung: Verzinsung der nicht fristgerecht eingesetzten Bundes- und Landesmittel für Maßnahmen der Stadtsanierung gemäß Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 18.928,92 EUR | ||
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davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
2.964,65 EUR | ||
damit sind noch genehmigungspflichtig |
15.964,27 EUR | ||
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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EDV |
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Software-Lizenzen |
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Haushaltsstelle 060000-930000 |
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Haushaltssoll | 15.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 25.418,27 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.418,27 EUR | ||
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Begründung: Umstellung und Erweiterung Finanzsoftware (Doppik, SEPA), Bauhofabrechnungsverfahren, Anwendungsschulungen.
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Stadtsanierung |
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Städtebauförderungsmittel |
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Haushaltsstelle 615000-986000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 5.546,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.546,00 EUR | ||
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Begründung: Ausgleich nicht der nicht zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des ersten und später rückabgewickelten Kaufvertrages für das ehemalige Rathaus in der Bahnhofstraße (Maklercourtage abzüglich Erstattungen des Käufers). |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 31. Dezember 2013 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 68.685,38 EUR und im Vermögenshaushalt von 15.964,27 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltsüberschreitungen, Stand 31.12.2013 (296 KB) |
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