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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-008  

Betreff: Bestellung eines Briefwahlvorstandes für die Europawahl am 25.05.2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heiko Lichy
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
20.03.2014 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die Europawahl am 07. Juni 2013 ist vom Amtsausschuss ein Briefwahlvorstand zu benennen, der gemeinsam für die amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gebildet wird. Für den Wahlvorstand sind ein Wahlvorsteher als Vorsitzender, sein Stellvertreter und 5 bis 7 Beisitzer, also insgesamt 9 Mitglieder zu benennen, die nach Möglichkeit in den Gemeinden des Amtsbereiches wahlberechtigt sein sollen ( § 6 Abs. 2 EuWO).

Die Geschäfte der Amtsverwaltung als Wahlbehörde gehören zu den (einfachen) Geschäften der laufenden Verwaltung und können daher von dem leitenden Verwaltungsbeamten nach Maßgabe der geltenden Gemeindeverfassungsgesetze wahrgenommen werden.


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen nimmt den Termin der Europawahl am 25.05.2013 zur Kenntnis,

Für den Briefwahlvorstand werden folgende Personen benannt:

 

Wahlvorsteher:

Stellvertreter:

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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