Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-670
|
|
Sachverhalt:
Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen
Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben
Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 16.510.200 EUR und in der Ausgabe auf 19.376.500 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 2.866.300 EUR. In diesem Betrag ist das bis zum Haushaltsjahr 2013 aufgelaufene Defizit in Höhe von 2.126.800 EUR enthalten. Gegenüber der Haushaltsplanung 2013 bedeutet dies einen um 739.500 EUR höheren Fehlbedarf. Die Fehlbeträge sind kumuliert im jeweils folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2013 war der bis zum Haushaltsjahr 2012 aufgelaufene Fehlbetrag von 1.228.500 EUR veranschlagt. Der vorerst planerische Anstieg im Haushaltsjahr 2013 um 898.300 EUR führt damit automatisch zu einer Mehrbelastung des Haushaltsjahres 2014. Die Veranschlagung ist nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses 2013 anzupassen.
Nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2017 wird sich dieser Trend fortsetzen. Der Fehlbedarf steigt weiter an und erreicht Ende 2017 eine Höhe von rd. 4,5 Mio. EUR. Auf die beigefügte – negative – Entwicklung des freien Finanzspielraumes wird insoweit verwiesen.
Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten und dieser Vorlage nochmals beigefügten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden (Erlass vom 11. Juli 2013).
Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Gemeinden deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltswirtschaft zu gewährleisten. Dabei haben sie die von den Kommunalaufsichtsbehörden, dem Landesrechnungshof und den Gemeindeprüfungsämtern im Rahmen der überörtlichen Prüfung zur Haushaltswirtschaft gegebenen Auflagen, Hinweise und Vorschläge zur Ausschöpfung der Einnahmen und Beschränkung der Ausgaben zu berücksichtigen.
Nach den ebenfalls beigefügten Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds 03. Januar 2013 besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind.
Um die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen zu erfüllen, wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B zum 01. Januar 2013 auf jeweils 380 v. H. angehoben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer erfüllte mit 360 v. H. die Voraussetzungen. Damit war es möglich, für 2012 eine Fehlbedarfszuweisung zu beantragen. Nach Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt wurde von dem Fehlbetrag in Höhe von 552.641,03 EUR ein Betrag von 339.861,63 EUR als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Hierauf wurde eine Fehlbetragszuweisung in Höhe von 103.000 EUR bewilligt. Der nicht abgedeckte Betrag von 236.861,63 EUR kann wieder in den Antrag für 2013 aufgenommen werden.
Im Bewilligungsverfahren zur Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2012 wurden der Stadt Barmstedt neben den Mindereinnahmen aus der erst 2013 erfolgten Anhebung der Grundsteuerhebesätze u. a. folgende Beträge von dem aufgelaufenen Fehlbetrag in Abzug gebracht und als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannt:
Verzicht auf Gebührenerhöhung Feuerwehr und Stadtbücherei | 5.000,00 EUR, |
Verzicht auf Erhebung Parkgebühren | 12.000,00 EUR, |
Verzicht auf weitergehende Hundesteuererhöhung | 8.800,00 EUR, |
Verzicht auf Entgelt für Hallennutzung für den Erwachsenensport | 15.000,00 EUR, |
Verzicht auf Erhöhung Kostendeckungsgrad der Volkshochschule | 8.300,00 EUR, |
Verzicht auf mögliche Zusammenlegung von Ausschüssen | 1.300,00 EUR. |
Es wird darüber zu beraten und beschließen sein, ob zumindest in einigen dieser Punkte Haushaltsverbesserungen generiert werden sollen.
Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft. Dabei wurden teilweise Kürzungen der Mittelanmeldungen vorgenommen. In den Erläuterungen zu den Haushaltsstellen wird hierauf hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für 2014 keine erneute Anhebung der Hebesätze erforderlich wird. Voraussetzung für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen für die Jahre ab 2015 ist aber die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wie folgt:
Grundsteuer A = 370 v. H. (wird bereits jetzt mit einem Hebesatz von 380 v. H. erfüllt),
Grundsteuer B = 390 v. H. (bedeutet eine Anhebung um 10 %-Punkte ab 2015),
Gewerbesteuer = 370 v. H. (bedeutet eine Anhebung um 10 %-Punkte ab 2015).
Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushalts werden nachstehend erläutert:
Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)
Die Grundsteuer A wird mit 42.000 EUR in Vorjahreshöhe veranschlagt. Der Ansatz der Grundsteuer B wird um 10.000 EUR auf 1.285.000 EUR erhöht.
Das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen wird auf rd. 1.600.000 EUR geschätzt, das sind 100.000 EUR mehr als 2013 veranschlagt. Im laufenden Jahr 2013 belaufen sich die Sollstellungen zurzeit auf rd. 1.825.000 EUR. Die zu erwartenden und zu Erstattungen an die Steuerpflichtigen führenden Veranlagungen liegen bisher nicht vor, werden aber im nächsten Jahr durchzuführen sein. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 69 v. H. der Messbeträge erhoben, was bei einem Aufkommen von 1.600.000 EUR einen Betrag von rd. 306.700 EUR ausmacht.
Die Hundesteuer liegt mit 47.000 EUR auf Vorjahresniveau. Zur Verbesserung der Einnahmesituation und zur Vermeidung von Abzugsbeträgen bei der Bewilligung von Fehlbetragszuweisungen legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Anhebung der Steuersätze ab 01. März 2014 auf die vom Innenministerium geforderten Mindeststeuersätze für den 1. Hund sowie ergänzend dazu auch für die weiteren Steuersätze vor. Auf die Vorlage VO/2013-672 „4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer“ wird insoweit verwiesen.
Aus der Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten ist wie im Vorjahr ein Aufkommen von 50.000 EUR zu erwarten.
Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer gelten für die Jahre 2012 bis 2014 die auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007 ermittelten Schlüsselzahlen. Außerdem wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 08. Mai 2012 die Höchstbeträge für die Verteilung des Jahreseinkommens auf 35.000 EUR bei Alleinstehenden und 70.000 EUR bei zusammen Veranlagten angehoben. Seit 2012 beträgt die Schlüsselzahl für die Stadt Barmstedt 0,0035148. Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2013 werden sich die Gemeindeanteile an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Zinsabschlagsteuer auf insgesamt rd. 1.062 Mio. EUR belaufen. Der Anteil der Stadt Barmstedt ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrages mit der Schlüsselzahl, was dann einem Anteil von vorläufig 3.732.700 EUR. Gegenüber 2013 bedeutet dies eine Mehreinnahme von 158.600 EUR.
Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Für 2014 ist mit einem Stadtanteil von 351.400 EUR (+ 17.800 EUR) zu rechnen.
Der Anteil der Umsatzsteuer liegt mit 196.300 EUR um 5.700 EUR über dem Vorjahresbetrag.
Die Steuerkraft je Einwohner sinkt gegenüber 2013 leicht um 10,59 EUR auf 615,97 EUR. Ursachen sind der Anstieg der Einwohnerzahl zum anzuwendenden Stichtag 31.03. des jeweiligen Vorjahres (31.03.2012 = 9.846 Einwohner, 31.03.2013 = 9.961 Einwohner) und etwas niedrigere Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Unter Einbeziehung der zu erwartenden allgemeinen und Sonderschlüsselzuweisungen ergibt sich eine vorläufige Finanzkraft von 867,10 EUR je Einwohner (+ 68,14 EUR). Vorläufig werden sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf 2.186.500 EUR (+ 564.700 EUR) und die Sonderschlüsselzuweisungen auf 314.800 EUR (+ 289.500 EUR) zu erwarten. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2014 erfolgt voraussichtlich im Januar 2014.
Vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein wurde eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs initiiert. Der diesbezügliche Gesetzesentwurf befindet sich zurzeit im Anhörungsverfahren und soll im Jahr 2014 in zwei Lesungen vom Landtag beraten und beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für 2015 geplant. Die Verteilung der Finanzausgleichsmittel soll künftig aufgabenbezogen erfolgen. Nach einer Vergleichsberechnung auf Basis des Jahres 2013 ergeben sich für die Stadt Barmstedt nach dem neuen Recht Mehreinnahmen von rd. 463.000 EUR ergeben. Die Auswirkungen aus dem Gesetzesentwurf sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 noch nicht berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz auch tatsächlich wie im Entwurf vorliegend beschlossen wird und ob der Kreis Pinneberg wegen zu erwartender Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich ggf. die Kreisumlage erhöhen wird.
Dieser Vorlage ist die Berechnung des Finanzausgleichs bis zum Jahr 2017 nach geltendem Recht beigefügt. Ergänzend sind auch die möglichen Auswirkungen aus der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2015 dargestellt.
Durch die gestiegene Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr eine Kreisumlage von 3.368.500 EUR (+ 320.100 EUR) zu zahlen.
Die Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben (Unterzentrum) liegt mit 480.200 EUR um 70.300 EUR über dem Vorjahresbetrag.
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)
Die Gesamteinnahmen in diesen Bereichen belaufen sich auf vorläufig 4.440.200 EUR, das sind per Saldo 355.200 EUR weniger als 2013. Ursachen sind im Wesentlichen die 2013 veranschlagten Betriebskostenerstattungen der Träger der Kindertagesstätten für das Jahr 2012 im Gesamtbetrag von 196.800 EUR und die mit 1.136.500 EUR um 352.500 EUR niedriger veranschlagten Schulkostenbeiträge. Eventuelle Betriebskostenerstattungen durch die Träger der Kindertagesstätten für 2013 können erst nach Vorliegen der Jahresabschlüsse in einem Nachtragshaushalt 2014 verarbeitet werden. Die 2013 veranschlagten Schulkostenbeiträge enthielten auch die nachveranlagten Investitionsanteile für 2012 in Höhe von 250 EUR je Schüler/in. Den Mindereinnahmen stehen zumindest teilweise Mehreinnahmen insbesondere aus Personalkostenerstattungen sowie aus erstmals veranschlagten Landesmitteln in Höhe von vorläufig 50.000 EUR für die Betreuung von Krippenkindern (U 3) gegenüber.
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)
Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 370.000 EUR (2013 = 298.800 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 470.000 EUR (2013 = 439.700 EUR) werden vorläufig nach den Festsetzungen im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt für das Wirtschaftsjahr 2013 veranschlagt. Eine Anpassung erfolgt nach Vorlage des Wirtschaftsplanes 2014.
Personalausgaben (Gruppierung 4)
Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2014 auf voraussichtlich insgesamt 4.950.000 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zur bzw. Entnahmen aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2013 ein Erhöhungsbetrag von 186.600 EUR. Dieser Betrag reduziert sich durch Kostenerstattungen Dritter auf 72.400 EUR. Zur detaillierten Erläuterung wird auf die Vorlage VO/2013-666 „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014“ verwiesen.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierungen 5 und 6)
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sinkt gegenüber 2013 leicht um per Saldo 6.400 EUR auf 5.450.500 EUR. Enthalten sind die Gebäudeunterhaltung mit 260.900 EUR (- 7.000 EUR gegenüber 2013), die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, insbesondere Straßen und Wege mit 295.600 EUR (+ 165.700 EUR), die Bewirtschaftungskosten wie Reinigung, Heizung etc. mit 906.000 EUR (- 25.700 EUR), die Schülerbeförderungskosten mit 365.000 EUR (unverändert), Geschäftsausgaben u. ä. mit 471.500 EUR (- 29.800 EUR) sowie Kostenerstattungen an Dritte, innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten mit insgesamt 2.178.700 EUR (- 33.200 EUR).
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gruppierung 7)
Die Gesamtausgaben in diesem Bereich belaufen sich auf 1.703.900 EUR und übersteigen die Vorjahresveranschlagung damit um 69.800 EUR. Enthalten sind die Betriebskostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten im Gesamtbetrag von 1.333.800 EUR (2013 = 1.248.900 EUR). Außerdem sind die intern zu verrechnenden Nutzungsentgelte für die Sportanlagen im Gesamtbetrag von 270.100 EUR nachgewiesen. Im Übrigen sind hier insbesondere die Zuschüsse für die Sozial-, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit veranschlagt.
Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)
Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 762.200 EUR (2013 = 730.900 EUR). Der für 2014 erforderliche Kreditbedarf wird voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2014 abzudecken sein. Bei zu vereinbarenden halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden die Kapitaldienstleistungen erstmalig den Haushalt 2015 belasten.
Unter dieser Gruppierung sind auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage veranschlagt. Diesbezüglich wird auf die vorangegangenen Ausführungen Bezug genommen.
Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 674.300 EUR veranschlagt (2013 = 615.400 EUR). Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 10.000 EUR an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ zugeführt.
Der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich nach der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 auf 2.126.800 EUR. Dieser Betrag ist im Haushalt 2014 als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2013 war entsprechend der Fehlbetrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 1.228.500 EUR veranschlagt. Von daher ergibt sich allein aus der Erhöhung des Fehlbedarfs eine Mehrausgabe von 898.300 EUR. Diese Veranschlagung ist vorläufig und muss im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Jahresabschlussergebnis 2013 angepasst werden.
Vermögenshaushalt
Gruppierung 3 = Einnahmen
Gruppierung 9 = Ausgaben
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 3.686.600 EUR.
Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen bilden folgende Maßnahmen die Schwerpunkte des Vermögenshaushalts für das Haushaltsjahr 2014:
- Einführung des Digitalfunks bei der Freiwilligen Feuerwehr (95.000 EUR),
- zusätzliche Baukosten für den Parkplatz beim Feuerwehrgerätehaus (35.000 EUR),
- Neuausstattung des Physikraumes der Grund- und Gemeinschaftsschule (50.000 EUR),
- Neugestaltung der Schulhöfe im Schulzentrum Schulstraße (300.000 EUR),
- Straßenausbau „Messhorn“ (485.000 EUR), zusätzliche Verrohrung (60.000 EUR),
- Technische Sicherung der Bahnübergänge „Bornkamp“ (50.000 EUR) und „Beim Reihergehölz“ (120.000 EUR) mit Halbschranken,
- Straßenausbau „August-Christen-Straße“ (300.000 EUR),
- Straßenausbau „Jittkamp“ (252.000 EUR).
Zur Finanzierung sind als spezielle Deckungsmittel zu veranlagende Straßenausbaubeiträge, Kostenanteile sowie Zuweisungen und Zuschüsse Dritter veranschlagt.
In den Jahren 2014 bis 2017 soll ein neues Baugebiet im Bereich Bornkamp/Düsterlohe erschlossen und vermarktet werden. Die Gesamtkosten einschließlich Grunderwerb werden sich auf rd. 4,7 Mio. EUR belaufen. An Grundstücksverkaufserlösen werden rd. 4.95 Mio. EUR erwartet. Die Zwischenfinanzierung der Grunderwerbs- und Erschließungskosten soll durch Kreditaufnahmen mit kurzer Laufzeit sichergestellt werden (2014 = 317.000 EUR, 2015 = 2.509.000 EUR). Der geschätzte Zinsaufwand in Höhe von insgesamt rd. 47.700 EUR wird über den Verwaltungshaushalt finanziert.
Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 674.300 EUR werden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt.
Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.465.000 EUR erforderlich. Einschließlich des o. a. Zwischenfinanzierungskredits von 317.000 EUR beläuft sich der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.782.000 EUR. Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2017 kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 165.000 EUR beziehen sich auf die im Haushaltsjahr 2015 zu ersetzende Atemschutzausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden.
Die Gesamtzahl der Stellen beträgt nach dem Entwurf des Stellenplanes 82,37 Stellen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2014.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2014
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76