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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-655  

Betreff: 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
04.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bokel strebt die Aufstellung einer 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Amtsgemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn an. Notwendig wird diese Änderung für die Errichtung einer Biogasanlage durch einen Vorhabenträger. Diese geplante zweistufige Biogasanlage mit vorgeschalteter Hydrolyse soll überwiegend mit Pferdemist und Rindergülle betrieben werden, lediglich etwa 13 % der Rohstoffe werden Mais und 4 % nasses Gras umfassen. Das Plangebiet umfasst rund 1,5 ha und soll über einen vorhandenen Feldweg mit Anschluss an die Kreisstraße 2 erfolgen.

Bereits im Vorwege sind mit dem Innenministerium, der Landesplanung, der unteren Naturschutzbehörde und anderen Beteiligten Gespräche geführt worden. Grundsätzlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken gegenüber, im Rahmen der Bauleitplanung sind jedoch verschiedene Gutachten erforderlich, um mögliche Auswirkungen und Beeinträchtigungen ermitteln zu können. Da der geplante Standort der Anlage relativ weit vom Ortszentrum entfernt im Außenbereich liegt, ist außerdem die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes erforderlich, der durch die Gemeinde zeitgleich bzw. parallel aufgestellt werden soll. 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für die vier Gemeinden des Amtsgebietes Hörnerkirchen  Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 11. Änderung für das folgende Gebiet aufgestellt:

 

Gemeinde Bokel, nördlich „Zum Felde“ und westlich der „Bergstraße“;

 

Planungsziel ist die Errichtung einer Biogasanlage und die damit verbundene Umwandlung des Gebietes in ein „Sonstiges Sondergebiet Biogasanlage“ (SO – Biogasanlage).

 

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gem. § 16 LPlaG zu fertigen.

 

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-/-


Anlage/n:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP_Biogasanlage (583 KB)      

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