Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-631
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Sachverhalt:
Sachbericht
Die Problematik aufgrund merklich gestiegener Kosten durch das „Erneuerbare Energien Gesetz“ wird vielfach und kontrovers diskutiert. Zusätzlich zu diesen gestiegenen Subventionszahlungen sind neue Abgaben eingeführt worden und andere Abgaben angepasst worden. Hier eine Gegenüberstellung:
EEG | 6,24 | 2014 | alt | 5,277 |
KWK | 0,178 | 2014 |
| 0,126 |
§ 19 NEV | 0,187 | 2014 |
| 0,329 |
§ 17 EnWG | 0,25 | 2014 |
| 0,25 |
§ 18 AbLaV | 0,009 | 2014 |
| 0 |
| 6,864 |
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| 5,982 |
Auf eine Erläuterung der einzelnen Abgabenformen wird an dieser Stelle verzichtet.
Zu beachten ist, dass auf diese Abgaben die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben wird!
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Differenz der Abgabenerhöhung beträgt netto 0,882 Ct/kWh. Dieses entspricht einem Bruttobetrag von 1,05 Ct/kWh. Zusätzlich haben sich die Netznutzungsentgelte um ca. 0,5 Ct/kWh erhöht, sodass eine Anpassung um 1,55 Ct/kWh erforderlich gewesen wäre. Die Kollegen aus der Energiebeschaffung konnten den benötigten Strom für 2014 jedoch optimal einkaufen und die fallenden Marktpreise nutzen. Dieses ermöglicht die Option, dass der Strompreis lediglich um 0,595 Ct/kWh brutto angehoben werden muss und das mit einem Monat Verzug zum 01.02.2014.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2014 gemäß Übersicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Grundversorgung Strom, Anpassung zum 01.02.2014 (102 KB) |
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