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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-623  

Betreff: 3. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der städtischen Einwohnerversammlungen tragen sowohl die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte wie auch ehrenamtliche Behindertenbeauftragte jeweils ihren Tätigkeitsbericht vor. Hierbei wird deutlich, dass die Beratung Beider von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Barmstedt, dem Amt Rantzau sowie dem Amt Hörnerkirchen angenommen wird. Mit der ersten Änderung zur Entschädigungssatzung wurde die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten von 200 € auf 250 € mit Beschlussfassung der Stadtvertretung am 15.09.2009 angehoben. Die Aufwandentschädigung für die ehrenamtliche Schwerbehindertenbeauftragte ist seit Beschlussfassung der Entschädigungssatzung am 11.02.2003 unverändert bei 100 € verblieben. Vorgeschlagen wird, die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten in Anlehnung an die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten anzupassen und ebenfalls auf 250 €/p.a. zu erhöhen. Bislang besteht eine Kostenteilung mit dem Amt Rantzau, welches auch einer Erhöhung zustimmen würde.


Beschlussvorschlag:

 

Der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird zugestimmt. Die 3. Änderung der Entschädigungssatzung wird beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3 Aenderung EntschVO (27 KB)      

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