Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-613
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Sachverhalt:
Zur Stadtvertretung wurden hinsichtlich des Baugebietes Ahornring mehrere Fragen der BALL-Fraktion gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
1) Warum wurde der Erschließungsvertrag für den Ahornring nicht notariell beurkundet?
Anhand der vorliegenden Unterlagen kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden. Es ist auch davon auszugehen, dass dies nicht bewusst erfolgte. Im Rahmen von Recherchen und Befragungen wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit die Erschließungsinhalte in einem zweistufigen Verfahren vereinbart wurden. In der ersten Stufe wurden die Art, der Umfang sowie die Form der Erschließungsanlagen vereinbart. Sobald eine Fertigstellung bevorstand, wurde im Rahmen einer zweiten Stufe die Überlassung notariell beurkundet. Warum hiervon in diesem Fall abgewichen wurde, ist nicht erkennbar.
2) Wann hat die Stadtvertretung den Erschließungsvertrag zur Kenntnis bekommen und auf welcher Sitzung hat sie diesen beschlossen?
Im Hauptausschuss am 30.09.2003 wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf den Erschließungsvertragsentwurf und die zu fordernde Infrastrukturabgabe verwiesen. Hinsichtlich der Höhe der Infrastrukturkostenabgabe wurde auf die Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 12.08.2003 verwiesen. Die Vorlage von Erschließungsverträgen in politischen Gremien ist erst später als Handlungsanweisung für die Verwaltung im Bauausschuss beschlossen worden.
3) Wurde die Stadtvertretung darüber informiert, dass der Erschließungsvertrag nicht notariell beurkundet wurde? Auf welcher Sitzung erfolgte dies? Durch wen ? Wo ist dies ggf. protokollarisch dokumentiert?
Am 06.07.2010 wurde der Hauptausschuss vom Bürgermeister informiert, dass der Erschließungsvertrag hinsichtlich der Zahlung der Infrastrukturabgabe und der Übertragung der Flächen rechtswidrig ist. Hier wurde explizit auf die fehlende Beurkundung hingewiesen.
4) Wer hat die Nebenabrede zum Erschließungsvertrag getroffen? Hat die Stadtvertretung von dieser Nebenabrede Kenntnis erhalten, und ggf. auf welcher Sitzung wurde dieser zugestimmt?
Die Nebenrede wurde vom Bürgermeister als Organ der Stadt Barmstedt vereinbart. Die Nebenabrede erfolgte auf Basis der Beschlussfassung der Stadtvertretung Barmstedt vom 12.08.2003, nachdem 15 €/m² Baulandfläche als Folgekosten der Bauleitplanung bei Erschließungsverträgen zu berücksichtigen sind. Ferner wurde im Hauptausschuss unter Berücksichtigung des Erschließungsvertragsentwurfes die Beschlussfassung der Stadtvertretung und somit die 15 €/m² Baulandfläche als Folgekosten angemerkt..
5) Ist der Stadt ein Vermögensschaden dadurch entstanden, dass der Erschließungsvertrag nicht notariell beurkundet wurde und damit an einem durchschlagenden Formverstoß leidet?
Ein monetärer Schaden durch die fehlende Beurkundung ist derzeit nicht bekannt
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