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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-603  

Betreff: Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
07.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hörnerkirchen wird entsprechend der Empfehlungen des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg angepasst.  Neben den rechtlichen Anpassungen ist vor allem der § 12 b eingefügt, der sich mit der Auftragsvergabe der amtsangehörigen Gemeinen beschäftigt.

Durch diese Anpassung kann eine Ausschreibungs- und Vergabeordnung der einzelnen amtsangehörigen Gemeinden entfallen. Die Gemeinden wären somit lediglich gehalten, eigene Wertgrenzen vorzugeben bzw. sich den Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hörnerkirchen anzuschließen.

 

Da das Vergaberecht sehr formal abzuhandeln ist, besteht auch in der Ausgestaltung der Inhalte einer solchen Ausschreibungs- und Vergabeordnung ein sehr geringer Spielraum. Daher wären auch die gemeindlichen Dienstanweisungen inhaltgleich mit der des Amtes.

 

Es wird daher angeregt, die beigefügte Ausschreibungs- und Vergabeordnung anzuwenden und die gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnungen aufzuheben. Soweit eine Gemeinde veränderte Wertgrenzen wünscht, wären diese im Rahmen der rechtlichen Vorgaben (u.a. SHVgVO), gesondert durch die Gemeinde festzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die beigefügte Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung Synopse (2083 KB)      

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