Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-603
|
|
Sachverhalt:
Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hörnerkirchen wird entsprechend der Empfehlungen des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg angepasst. Neben den rechtlichen Anpassungen ist vor allem der § 12 b eingefügt, der sich mit der Auftragsvergabe der amtsangehörigen Gemeinen beschäftigt.
Durch diese Anpassung kann eine Ausschreibungs- und Vergabeordnung der einzelnen amtsangehörigen Gemeinden entfallen. Die Gemeinden wären somit lediglich gehalten, eigene Wertgrenzen vorzugeben bzw. sich den Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hörnerkirchen anzuschließen.
Da das Vergaberecht sehr formal abzuhandeln ist, besteht auch in der Ausgestaltung der Inhalte einer solchen Ausschreibungs- und Vergabeordnung ein sehr geringer Spielraum. Daher wären auch die gemeindlichen Dienstanweisungen inhaltgleich mit der des Amtes.
Es wird daher angeregt, die beigefügte Ausschreibungs- und Vergabeordnung anzuwenden und die gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnungen aufzuheben. Soweit eine Gemeinde veränderte Wertgrenzen wünscht, wären diese im Rahmen der rechtlichen Vorgaben (u.a. SHVgVO), gesondert durch die Gemeinde festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die beigefügte Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Neufassung Synopse (2083 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de