Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-598
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Sachverhalt:
Bereits im Jahre 1987 hat die Stadt Barmstedt aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse eine Beschrankung der o.g. Bahnübergänge bei der AKN eingefordert. Seinerzeit hat man aufgrund der Menge an Bahnübergängen auf die Einhaltung einer Rangfolge verwiesen. Zwischenzeitlich wurden die Bahnübergänge immer wieder den technischen Erfordernissen angepasst, eine Beschrankung ist jedoch unterblieben. Auslöser heute, so wie auch im Jahre 1987, ist ein tragischer und schwerwiegender Unfall am Bahnübergang Bornkamp. Die Verwaltung hat auf Anfrage der Betroffenen bereits weitgehende Gespräche mit der AKN und den entsprechenden Fachbehörden geführt. Die
dortigen Aussagen können bisher als durchweg positiv bewertet werden, so dass die Verwaltung vorschlägt die AKN zu bitten, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die AKN Eisenbahn AG aufzufordern, entsprechende Planfeststellungsverfahren für die Bahnübergänge „Bornkamp“ und „Beim Reihergehölz“,
für die technische Sicherung mit Halbschranken, einzuleiten. Die anteiligen Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2014 einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund erster Kostenschätzungen werden ca. 500.000,-- € für beide Maßnahmen benötigt (Bornkamp 150.000,-- € / Beim Reihergehölz 350.000,-- €). Die Maßnahme in der Straße „Beim Reihergehölz“ ist aufwendiger, da dort die Straßenführung verändert werden muss.
Die Gesamtkosten sind nach Eisenbahnkreuzungsgesetz zu einem Drittel durch den Straßenbaulastträger zu finanzieren. Das wären für die Stadt Barmstedt ca. 170.000,-- €.
Diese Kosten können aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bis zu 75 %
gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Barmstedt würde demnach ca. 42.500,-- € betragen. Weitere Fördermöglichkeiten werden derzeit noch geprüft.
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