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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-597  

Betreff: Neubesetzung der Schulleiterstelle am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium;
hier: Wahl der Mitglieder für den Schulleiterwahlausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Erhard Preuß
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
22.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gem. telefonischer Mitteilung durch das Kultusministerium soll die Schulleiterstelle am Carl-Friedrich-von-Weizäcker-Gymnasium neu besetzt werden. Der Amtsinhaber wird altersbedingt ausscheiden. Die Stelle soll daher bereits in Kürze ausgeschrieben werden.

 

Auf Grundlage des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet, in den der Schulträger, die Lehrerschaft und Eltern insgesamt 20 Mitglieder entsenden. Es soll sichergestellt werden, dass mindestens 40 % dieser Mitglieder Frauen sind.

 

Der Schulträger entsendet 10 Mitglieder in diesen Ausschuss, die von der Stadtvertretung gewählt werden. Diese Mitglieder dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein. Ferner darf auch der oder die Bewerber nicht  Ausschussmitglied werden.

 

Ist der Schulträger eine Gemeinde, kann jede Fraktion in der Vertretungskörperschaft verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. Für die letzte Wahl (Albert-Schweitzer-Schule) hat die Stadtvertretung die Mitglieder des Schul- und Kulturausschusses, sowie die Bürgermeisterin als Vertretung bestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von der Stadtvertretung werden die nachfolgend aufgeführten 10 Personen für den Schulleiterwahlausschuss bestimmt.


 

 


 

 

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