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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-590  

Betreff: Nutzung des stadteigenen Gebäudes Feldstr.1
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
01.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadt Barmstedt ist Eigentümerin des Objektes in der Feldstr. 1 in Barmstedt.

Hierbei handelt es sich um einen renovierungsbedürftigen Altbau der seinerzeit in 3 Wohneinheiten aufgeteilt wurde. Nachdem der Mieter der DG –Wohnung im Mai 2011 verstorben war, wurden Überlegungen über die weitere Nutzung des Gesamtobjektes angestellt. Im Mai 2012 wurde einem generellen Abverkauf durch den Hauptausschuss zugestimmt.

Ernsthafte Verkaufsabsichten wurden jedoch abgebrochen, als bekannt wurde, dass die Stadt Barmstedt kurzfristig einen erhöhten Bedarf an eigenen Asylanten / Obdachlosenunterkünften benötigt. Die Unterbringungsmöglichkeit in Langeln ist ausgeschöpft.

 

Dachgeschosswohnung

Diese Wohnung wird seit der Renovierung/ Instandhaltung durch das Fachamt 4 im Frühling 2013 für die Unterbringung von Asylanten / Obdachlosen genutzt.

 

Erdgeschosswohnung ( links) DRK  

Hier bestand ein langfristiger Wohnraummietvertrag mit dem DRK. Aufgrund der Fertigstellung des Neubaus des DRK wurde ein Aufhebungsvertrag zum 15.10.2013 unterzeichnet. Aufgrund der derzeitigen Unterbringungsproblematik der Asylanten und Obdachlosen in der Stadt Barmstedt wurde hausintern beschlossen, auch diese Wohnung zu renovieren und für die weitere Nutzung durch das Fachamt 3 zur Unterbringung von Asylanten bereitzustellen. Hierfür wurden bereits Kosten im Nachtragshaushalt 2013 beantragt. Eine Kostenübernahme für die Unterbringung der o.g. Fälle erfolgt durch den Kreis Pinneberg.

 

Erdgeschosswohnung ( rechts) VCP

Hier besteht ein Gewerberaummietvertrag, der bis zum 31.12.2013 befristet ist. Der VCP ist seit längerem bemüht ein geeignetes Baugrundstück zu finden. Dies gestaltet sich jedoch  schwierig. Seitens der Verwaltung besteht derzeit kein Interesse an einem kurzfristigen Auszug des VCP. Da die Wohnung nicht dem o.g. Personenkreis zur Verfügung gestellt werden soll, kann einer langfristigen Verlängerung des Mietvertrages zugestimmt werden. Bereits im Ausschuss für Jugend und Soziales am 27.08.2013 wurde anhand  der VO/2012-547 über die Planungen des VCP beraten.

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund der derzeitigen Nutzung des Objektes beschließt der Hauptausschuss die Verkaufsbemühungen bis auf Weiteres einzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Renovierungskosten für die ehemalige DRK Wohnung in Höhe von 10.000,00 €  wurden im Nachtragshaushalt 2013 beantragt und bewilligt.

 

Eine Kostenübernahme der Asylantenunterbringung durch den Kreis Pinneberg wird vom Fachamt 3 geprüft.

 


Anlage/n:

 

 

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