Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-575
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Sachverhalt:
Die Definition der Begrifflichkeit „Kinder im Alter von 0-3 Jahren“ sowie „Kinder und Jugendliche im Alter von 4-17 Jahren“ ist in der jetzigen Fassung missverständlich ausgedrückt. Wir passen die Entgeltordnung redaktionell an, um eine klare Definition zu erhalten. Eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Werkleitung bittet um Verabschiedung der redaktionellen Änderung der Entgeltordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss stimmt der redaktionellen Änderung der Entgeltordnung zum 01.10.2013 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist der Werkausschuss.
Anlage/n:
-Entgeltordnung Badewonne
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Anlagen: | |||||
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1 | 10_09_13_Anlage Entgeltordnung (1905 KB) |
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