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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-545  

Betreff: Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Horst Besuch
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
29.08.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
05.09.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die Wahrnehmung der Qualifizierung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg haben die Familienbildungsstätten und der Kreis Pinneberg einen Zuwendungsvertrag geschlossen.

Daneben beteiligen sich Städte und Gemeinden an den Kosten der Kindertagespflege. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beteiligt sich seit 2008. Für 2013 war ein Betrag von 1.083,01 € zu zahlen. 

Bei der derzeitigen Finanzierung stehen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen 9 Betreuungsplätze zur Verfügung. Tatsächlich wurden 23 Kinder aus der Gemeinde in 2012 durch die Familienbildungsstätte betreut, aktuell -bis 08.2013- 18  Kinder (davon  ? Krippenkinder).

 

Die FBS hat anlässlich eines Gespräches am 12.04.2013 (Gesprächsteilnehmer: Bgm. Winter und Verw.Angest. Besuch) vorgeschlagen, zusätzliche Betreuungsplätze in der Kindertagespflege nach dem „Vertragsmodell Elmshorn“ zu finanzieren. Je Extra-Betreuungsplatz wäre nach diesem Modell ein Betrag von jährlich 400,-- € zu zahlen. Einen Vertragsentwurf hat die FBS mit Schreiben vom 19.06.2013 eingereicht (s. Anlage). Vertragspartner wäre aber die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und nicht der Amtsbezirk Hörnerkirchen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zehn weitere Plätze nach dem Elmshorner Modell zu finanzieren. Betreuungsplätze bei Tagesmüttern bzw. –vätern werden insbesondere wegen der flexiblen Betreuungszeiten (Betreuungszeiten ab z.B. 06.00 h, bis 20.00 h, Betreuung am Wochenende, wechselnde Betreuungszeit, da Eltern im Schichtdienst arbeiten, Teilzeitbetreuung nur an 2 – 3  Tagen in der Woche) nachgefragt. Diese Zeiten können im Kindergarten nicht abgedeckt werden.

 

Sofern zusätzliche Betreuungsplätze nicht finanziert werden, würde die FBS das Angebot an Kindertagespflege herunterfahren, so dass der Rechtsanspruch auf einen Regel- oder Krippenplatz nicht erfüllt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, mit der Familienbildungsstätte zehn zusätzliche Betreuungsplätze zu vereinbaren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel in Höhe von 4.000,00 € für das Haushaltsjahr 2014 sind im Haushalt einzuplanen.

 


Anlage/n:

-          Schreiben und Vertragsentwurf der Familienbildungsstätte vom 19.06.2013

-          Schreiben der FBS mit  Anlage vom 01.08.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben und Vertragsentwurf der Familienbildungsstätte vom 19.06.2013 (2525 KB)      
Anlage 2 2 Schreiben der FBS mit Anlage vom 01.08.2013 (2929 KB)      

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