Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-536
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.05.2013 hat der Kreis Pinneberg das Bürgerbegehren „Rettet den Lillschen Hügel“ für zulässig erklärt. Die Stadtvertretung hat gemeinsam mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens als Wahltermin den 22.09.2013 vereinbart und beschlossen. Gemäß § 16g Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) ist den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Stadtvertretung zu erläutern. Die Stadtvertretung kann eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung bringen.
Wird der Bürgerentscheid durchgeführt, muss die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens schriftlich darlegen. Dies erfolgt mit der Wahlbenachrichtigung. In dieser wird auch auf die umfangreichen Unterlagen zur Entscheidungsfindung hingewiesen, die zur Einsicht im Rathaus ab der Wahlbekanntmachung vorliegen.
Hinweis:
Es wird empfohlen, auf Fragestellungen in den einzelnen Unterpunkten zu verzichten, um die Redezeit nicht einzuschränken.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung fordert die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barmstedt auf, sich am 22.09.2013 an dem Bürgerentscheid zu beteiligen und der Empfehlung der Stadtvertretung zu folgen und die Fragestellung im Bürgerbegehren zu verneinen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Stellungnahme
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Anlagen: | |||||
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1 | 2008203 (1307 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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