Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-523
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Sachverhalt: Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind dem Kreis Pinneberg (Jugendschöffen) und dem Amtsgericht Elmshorn (Schöffen) zur Auswahl entsprechende Vorschläge einzureichen. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen; dabei soll der Anteil der Frauen mindestens ebenso hoch sein wie der Anteil der vorgeschlagenen männlichen Bewerber.
Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 70 Jahren werden, der in Barmstedt wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Hierbei ist ferner zu beachten, dass nach Möglichkeit keine Personen genannt werden, die durch Häufung von bereits übernommenen Ämtern schon anderweitig stark belastet sind.
Es ist auch durchaus möglich, sich als Schöffe und Jugendschöffe zu bewerben. Wer zufällig auch für beide Ämter gewählt wird, kann aber nur eines annehmen. Im Zweifel ist das Amt anzunehmen, zu dem man als erstes zu einer Sitzung herangezogen wird.
Für die Stadt Barmstedt sind
1.) als Jugendschöffen mindestens 7 Personen (3 männliche / 4 weibliche) und
2.) als Schöffen 8 Personen
zu benennen.
Die Vorschlagsliste 2.) der Schöffen muss gem. § 36 GVG von der Stadtvertretung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung stimmt den Vorschlagslisten für die Jugendschöffen und Schöffen zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: 2 Vorschlaglisten Jugendschöffen und Schöffen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Jugendschöffen Barmstedt (247 KB) | |||
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2 | Schöffen Barmstedt (295 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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