Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-513
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Sachverhalt:
Nach § 10 a Abs. 1 Amtsordung bildet der Amtsausschuss einen oder mehrere
Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die
ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder.
Es wird darauf hingewiesen, dass seit März 2012 keine Verpflichtung mehr zur Bildung von Ausschüssen besteht, hiervon ausgenommen ist der
Rechnungsprüfungsausschuss.
Mehr als die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Mitgliedern des Amtsausschusses bestehen. Daneben können auch Gemeindevertreter oder andere Bürger, die einer Gemeindevertretung angehören könnten, gewählt werden.
Für die Stellvertretung ist nur eine Stellvertretung in der Reihenfolge der Wahl möglich gemäß § 10a Abs 3 Amtsordnung i.V.m. § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung.
Die Wahl erfolgt immer im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 1 bis 3 Gemeindeordnung. Bei Stimmgleichheit entscheidet das vom Amtsvorsteher zu ziehende Los. Eine „En bloc“ Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus.
Den Ausschussvorsitzenden wählt der jeweilige Ausschuss selbst.
Folgende ständige Ausschüsse wurden im Amtsausschuss gebildet:
1) Schul- und Sportausschuss
Zusammensetzung: 5 Mitglieder
In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde
angehören (können)
Aufgabengebiet:
Angelegenheiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sowie der
Sporteinrichtung des Amtes, Sportförderung
2) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung: 3 Mitglieder des Amtsausschusses
Aufgabengebiet: Prüfung der Jahresrechnung
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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