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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-513  

Betreff: Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der ständigen Ausschüssse nach der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
03.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 10 a Abs. 1 Amtsordung bildet der Amtsausschuss einen oder mehrere

Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die

ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder.

Es wird darauf hingewiesen, dass seit März 2012 keine Verpflichtung mehr zur Bildung von Ausschüssen besteht, hiervon ausgenommen ist der

Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Mehr als die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Mitgliedern des Amtsausschusses bestehen. Daneben können auch Gemeindevertreter oder andere Bürger, die einer Gemeindevertretung angehören könnten, gewählt werden.

 

Für die Stellvertretung ist nur eine Stellvertretung in der Reihenfolge der Wahl möglich gemäß § 10a Abs 3 Amtsordnung i.V.m. § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung.

 

Die Wahl erfolgt immer im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 1 bis 3 Gemeindeordnung. Bei Stimmgleichheit entscheidet das vom Amtsvorsteher zu ziehende Los. Eine „En bloc“ Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus.

 

Den Ausschussvorsitzenden wählt der jeweilige Ausschuss selbst.

 

Folgende ständige Ausschüsse wurden im Amtsausschuss gebildet:

 

1)               Schul- und Sportausschuss

 

                  Zusammensetzung: 5 Mitglieder

In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde

angehören (können)

 

                 Aufgabengebiet:

                  Angelegenheiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sowie der  

                  Sporteinrichtung des Amtes, Sportförderung

 

2)              Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

 

              Zusammensetzung: 3 Mitglieder des Amtsausschusses

 

              Aufgabengebiet: Prüfung der Jahresrechnung

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

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