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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-493  

Betreff: Wahl der/des 2. Stellvertreters/in der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 62 Abs. 1 Gemeindeordnung wählt die Stadtvertretung für die Dauer der Wahlzeit  bis zu drei Stellvertretende des Bürgermeisters. Wählbar sind alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Nach § 57 e (2) Gemeindeordnung besteht ein Verwandtschaftsverbot mit dem Bürgervorsteher oder der Bürgervorsteherin und den Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.

 

Die Wahl der Stellvertretenden des Bürgermeisters erfolgt nach § 62 Abs. 3 i.V.m. § 33 (2) Gemeindeordnung. Wählbar sind alle Mitglieder der Stadtvertretung.

Die Wahl wird immer nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 33 (2) Gemeindeordnung durchgeführt. Danach steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Wahl der/des Stellvertreters/in der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters zu. Die Abstimmung erfolgt nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung. Gewählt ist wer die meisten Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Das Vorschlagsrecht haben nur Fraktionen. Beim gebundenen Vorschlagsrecht sind einzelne Stadtvertreter/innen nicht vorschlagsberechtigt. Das Vorschlagsrecht wird auf der Grundlage der Sitzzahlen der Fraktionen nach Höchstzahlen ermittelt. Fraktionsverbindungen sind nicht möglich.

 

Stadtvertretung Barmstedt

Parteien/Gruppierungen

CDU

SPD

FWB

Ball

Grüne

Sitze

5

4

5

3

2

: 0,5

10 (2)

8

10 (2)

6

4

 

Vorschlagsrecht für die/den 2. Stellvertreter/in der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters liegt bei der Fraktion der zweiten Höchstzahl. Ein Wahlverfahren en bloc ist mit den weiteren Vertretern nicht zulässig..


Beschlussvorschlag:- ohne -


Finanzielle Auswirkungen:- entfällt -


Anlage/n:

 

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