Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-490
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Sachverhalt:
Für die Wahl der/des Stellvertreters/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gelten dieselben Wahlverfahren wie bei der Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers.
Es wird also im Meiststimmenverfahren oder auf Antrag einer Fraktion gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung im Wege der Verhältniswahl gewählt.
Wurde von einer Fraktion die Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers im Wege der Verhältniswahl beantragt, so sind auch die Stellvertreter in diesem Verfahren zu wählen.
Stadtvertretung Barmstedt
Parteien/Gruppierungen | CDU | SPD | FWB | Ball | Grüne |
Sitze | 5 | 4 | 5 | 3 | 2 |
: 0,5 | 10 | 8 (3) | 10 | 6 | 4 |
: 1,5 | 3,33 | 2,66 | 3,33 | 2 | 1,33 |
Vorschlagsrecht für die/den 2. Stellvertreter/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers liegt bei der Fraktion mit der nächsten Höchstzahl.
Wenn sich gleiche Höchstzahlen ergeben, dann sind alle Fraktionen vorschlagsberechtigt. Es gibt keine Losentscheidung.
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76