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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-490  

Betreff: Wahl der/des 2. Stellvertreters/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die Wahl der/des Stellvertreters/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gelten dieselben Wahlverfahren wie bei der Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers.

 

Es wird also im Meiststimmenverfahren oder auf Antrag einer Fraktion gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung im Wege der Verhältniswahl gewählt.

 

Wurde von einer Fraktion die Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers im Wege der Verhältniswahl beantragt, so sind auch die Stellvertreter in diesem Verfahren zu wählen.

 

Stadtvertretung Barmstedt

 

Parteien/Gruppierungen

CDU

SPD

FWB

Ball

Grüne

Sitze

4

      5

      3

2

: 0,5

10

8 (3)

10

6

4

: 1,5

3,33

2,66

3,33

2

1,33

 

 

Vorschlagsrecht für die/den 2. Stellvertreter/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers liegt bei der Fraktion mit der nächsten Höchstzahl.

 

Wenn sich gleiche Höchstzahlen ergeben, dann sind alle Fraktionen vorschlagsberechtigt. Es gibt keine Losentscheidung.

 

 


Beschlussvorschlag:

- ohne -


Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -


Anlage/n:

 

 

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