Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-489
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Sachverhalt:
Für die Wahl der/des Stellvertreters/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gelten dieselben Wahlverfahren wie bei der Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers.
Es wird also im Meiststimmenverfahren oder auf Antrag einer Fraktion gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung im Wege der Verhältniswahl gewählt.
Wurde von einer Fraktion die Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers im Wege der Verhältniswahl beantragt, so sind auch die Stellvertreter in diesem Verfahren zu wählen.
Stadtvertretung Barmstedt
Parteien/Gruppierungen | CDU | SPD | FWB | Ball | Grüne |
Sitze | 5 | 4 | 5 | 3 | 2 |
: 0,5 | 10 (2) | 8 | 10 (2) | 6 | 4 |
: 1,5 | 3,33 | 2,66 | 3,33 | 4 | 2,6 |
Vorschlagsrecht für die/den 1. Stellvertreter/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers liegt bei der Fraktion mit der zweiten Höchstzahl.
In diesem Fall würde die Fraktion den Zugriff erhalten, deren Vorschlag bei der Wahl des Vorsitzenden nicht die Mehrheit gefunden hat.
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76