Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-482
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Sachverhalt:
Für die Wahl der Ausschussvorsitzenden und Ausschusstellvertretern findet ebenfalls das Meistimmenverfahren oder die Verhältniswahl statt. Die Wahl erfolgt nach der Wahl der Mitglieder der Ausschüsse, da die Ausschussvorsitzenden Mitglieder der Ausschüsse sein müssen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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