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Vorlage - VO/2013-428
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Nach erfolgter Beratung am 29.11.2011 hat der Hauptausschuss die Vorlage (VO/2011-988) zur Kenntnis genommen, nachdem die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik zum 01.01.2013 nicht möglich war. Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, über den Sachstand jährlich zu berichten.
Derzeit (Stand 30.04.2013) sind bei der Stadt Barmstedt ca. 59 % der Grundstücke, 28% der Gebäude und 51% der Straßen bewertet.
Leider ist festzustellen, dass der mit dem externen Berater aufgestellte Zeitplan nicht umgesetzt werden konnte, da die erheblichen Ausfallzeiten nicht kompensierbar waren. Diese entstanden durch Krankheit von Mitarbeitern aber auch durch dienstliche Erfordernisse in den jeweiligen Fachämtern.
Durch interne Stellenbesetzungen ist festzustellen, dass derzeit die befristet eingerichtete Stelle für die Vermögenserfassung nicht mehr besetzt ist, jedoch derzeit auch keine qualifizierte Alternative besteht. Es ist derzeit davon auszugehen, dass von den theoretischen ca. 4 Stellen in der Doppik noch insgesamt rechnerisch 1 Stelle für die Aufgabenstellung zur Verfügung steht. Eine Freistellung von Zeitanteilen bei den bestehenden Sachbearbeitungen kann derzeit aufgrund von vorrangiger Aufgaben in den einzelnen Fachämtern nicht in Aussicht gestellt werden.
Eine Umstellung der Stadt Barmstedt kann somit auch zum 01.01.2014 nicht in Aussicht gestellt werden.
Anders verhält es sich beim Vermögen des Amtes sowie der amtsangehörigen Gemeinden. Hier wird erwartet, dass anhand der Anzahl der bereits erfolgten Bewertungen eine Umstellung bis zum 01.01.2014 möglich ist. Hier hat es sich gezeigt, dass die Berücksichtigung der befristeten Stelle im Rahmen der Doppik eine erhebliche Beschleunigung des Prozesses bewirkt und diese sich somit bewehrt hat.
Die Situation wurde am 21.05.2013 dem Verwaltungsbeirat vorgestellt. Dieser hat den nachfolgenden Beschlussvorschlag empfohlen.
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und empfiehlt,
1. grundsätzlich die bis zum 31.12.2013 befristet Stelle der Doppik neu zu besetzen. Die Befristung erfolgt aus sachlichem Grunde bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Stadt Barmstedt, so dass diese auch über den 31.12.2013 besteht.
2. für den Bereich des Amtes Hörnerkirchen die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik zum 01.01.2014 zu unterstützen.
3. die Umsetzung der Haushaltswirtschaft für die Stadt Barmstedt auf die Doppik zügig
und unter Berücksichtigung, dass keine weiteren Personalkosten entstehen, umzusetzen.
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