Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-421
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Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr fordert für die Anbindung des B-Plan 10 2. Änderung an die Landesstraße den Abschluss einer Vereinbarung, in der die Gemeinde als Planungs- und Kostenträger eintritt. Die Kosten die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind durch den Erschließungsvertrag vom 11.September 2012 nicht abgedeckt. Die Verwaltung schlägt für den Fall, dass die Vereinbarung zum Tragen kommt, einen Nachtrag zum Erschließungsvertrag vor. Darin soll die Übernahme aller aus dieser Vereinbarung entstehenden Kosten durch den Erschließer geregelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, für die Kosten aus der Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr einen Nachtrag zum Erschließungsvertrag zu schaffen. Mit der Durchführung soll der Bürgermeister beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
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