Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-398
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Sachverhalt:
Im März 2013 fand mit Vertretern des Trägers der Kindertagesstätten ein Gespräch bzgl. der Finanzierungsvereinbarung statt.
Man hat sich vereinbart, § 2 Abs. 3 der Finanzierungsvereinbarung vom 01.07.1997 wie folgt zu ändern:
„Weicht ein Beschluss des Kirchengemeinderates, der mit einer 2/3 - Mehrheit zu fassen ist, von der Empfehlung des Kindergartenausschusses für Aufgaben gem. § 6 dieser Vereinbarung ab, so ist die schriftliche Zustimmung der Bürgermeister der vier Gemeinden erforderlich. Wird hierbei keine Übereinstimmung erzielt, ist ein Beratungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden oder seinem Vertreter und drei weiteren Mitgliedern des Kirchengemeinderates sowie den vier Bürgermeistern oder ihren Vertretern einzuberufen und hierbei ein erneuter Beschlussvorschlag für den Kirchengemeinderat zu erarbeiten.“
Hintergrund dieser Änderung ist, dass das Amt Hörnerkirchen kein Vertragspartner ist und somit auch keinen Vertreter entsenden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der Finanzierungsvereinbarung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
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1 | Finanzierungsvereinbarung I (2120 KB) | |||
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2 | Finanzierungsvereinbarung II (1995 KB) |
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