Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-396
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Sachverhalt:
Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden wurde am 24.04.2013 die Machbarkeitsstudie in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht durch die beauftragten Berater vorgestellt. Die sich aus diesem Vortrag ergebenen Fragen wurden durch die Berater beantwortet. Die angedachte Aufgabenübertragung und Erfüllung der Aufgabe wurde hierbei rechtlich vorgestellt und der Lösungsansatz durch die Arbeitsgruppe empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- die Ausführungen zur Machbarkeitsstudie in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht aus der gemeinsamen Sitzung am 24.04.2013 zu billigen. Die finanzielle Planung auf der Basis, dass 95 % der Haushalte angeschlossen werden und eine bauliche Umsetzung des passiven Netzes erst bei Erreichen einer Anschlussquote von 60% der Haushalte( durch abgeschlossene Vorverträge nachzuweisen) erfolgt wird bestätigt, wobei der Außenbereich der Gemeinden nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird.
- die Aufgabe dem Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 15 Amtsordnung (AO) zu übertragen. Der Umfang der Übertragung wird wie folgt definiert:
Prüfung, Koordination und Umsetzung des Breitbandausbaus in den Gemeinden des Amts Hörnerkirchen zur Verbesserung der Breitbandversorgung
Verantwortung für die Einhaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Koordination und Umsetzung der gewählten Rechtsform „ Regiebetrieb“.
Koordination, Vorbereitung und Umsetzung einer EU-weiten Ausschreibung für den Bau und die Verpachtung eines passiven Netzes.
Verhandlungsführung und Begleitung bis zur Vertragsschließung.
Prüfung und Begleitung bei der Umsetzung des Breitbandausbaus.
Wirtschaftliche Verantwortung für die Netzpacht und ggf. Open Access Vereinbarungen.
Prüfung der Einhaltung der Vertragsvereinbarungen. Abrechnung der Netzentgelte.
Koordination und Informationspflege mit den zu involvierenden Stellen wie Kommunalaufsicht und Bundesnetzagentur.
Führung des Arbeitskreises Breitbandausbau
Sicherstellung der Finanzierung des Projektes. Sicherstellung der Finanzierung des
Projektes. Die Kostenträgerschaft erfolgt bis zum Ende der Ausschreibung durch die
amtsangehörigen Gemeinde zu vier gleichen Teilen. Anschließend erfolgt die Aufteilung analog nach der Ermittlung der Amtsumlage.
Die Übertragung der Aufgabe ist dem Kreis Pinneberg anzuzeigen.
- die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Amt Hörnerkirchen die Aufgabenübertragung durch einen Regiebetrieb des Amtes Hörnerkirchen erfüllt und entsprechend eine Handelsregistereintragung gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HGB beantragt.
- die Arbeitsgruppe zu erhalten, um den Informationsfluss in die Gemeinden sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage VO/2013-384
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76