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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-342  

Betreff: Sozialtarif
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Entscheidung
13.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die BALL-Fraktion hat die Werkleitung gebeten, folgenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen:
 

Antrag der Ballfraktion:
"Die Freimenge im Strom-Sozialtarif wird ab 1.4.2013 von 250 kWh auf 300 kWh pro Haushaltsmitglied erhöht."

Begründung: Den Strom-Sozialtarif können Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsrente oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Aktuell nutzen 158 Haushalte diese Unterstützung.
Seit Einführung im Jahre 2009 erfolgte keine Erhöhung, obwohl zwischenzeitlich die Strompreise erheblich gestiegen sind. So machen allein die beiden letzten Strompreiserhöhungen  rund 20 % aus.
Ein Ausgleich der beiden letzten Erhöhungen würde für die Stadtwerke zu Mindereinnahmen von etwa 5.000.- brutto führen. 

 

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Der Sozialtarif der Stadtwerke Barmstedt hat bei seiner Einführung für großes Aufsehen gesorgt, da wir die ersten und unseres Erachtens nach wie vor die einzigen sind, die einen derartig vorteilhaften Tarif für Bedürftige anbieten.

Grundlage des Tarifes ist eine Freimenge pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Derzeit sind 158 Haushalte als Bedarfsgemeinschaften gemeldet und bekommen insgesamt 77.250 kWh/Jahr kostenlos zu Verfügung gestellt. Überschreitet ein Haushalt seine Freimenge, sind diese Mehrmengen nach normalen Tarifkonditionen zu bezahlen, damit nach wie vor eine sparsame Nutzung geboten bleibt. Bei heutigen Konditionen beträgt der Wert der Freimenge insgesamt 28.950 € brutto. Bei einer Erweiterung auf 300 kWh pro Kopf würde sich bei gleicher Anzahl von Berechtigten eine Freimenge von 92.700 kWh/Jahr ergeben. Diese entspräche bei heutigen Konditionen insgesamt brutto 33.392 €/Jahr.

Bereits mit der jetzigen Freimenge pro Haushaltsmitglied gibt es einige Haushalte, die keinerlei Kosten für den Strombezug haben, da sie weniger als die Freimenge verbrauchen.

Das die Strompreise deutlich gestiegen sind, ist unseres Erachtens keine Begründung für eine Ausweitung der Freimenge. Im Gegenteil, mit jeder Strompreiserhöhung steigt das Engagement der Stadtwerke, da der Wert der jetzigen Freimengen steigt.

Richtig ist, dass die Stadtwerke in den letzten Jahren wirtschaftlich erfolgreich waren. Gerne engagieren wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten auch für soziale Belange in der Stadt Barmstedt. Eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeit das bereits große Engagement auszuweiten sehen wir nicht.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt:

 

  1. die Ausweitung der Stromfreimenge des Sozialtarifes auf 300 kWh/pro Person/Jahr
  2. die bestehende Stromfreimenge des Sozialtarifes bei 250 kWh/pro Person/Jahr zu belassen

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig ist der Werkausschuss.

 

 


 

 

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