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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-341  

Betreff: Stellungnahme der Werkleitung: EU-Vergaberecht für Wasserkonzessionen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
13.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Stellungnahme der Stadtwerke Barmstedt zur zwangsweisen Privatisierung der Wasserversorgung

 

 

Die Werkleitung der Stadtwerke Barmstedt macht sich Sorgen um die Zukunft der Wasserversorgung. Hintergrund ist die vom zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich beschlossene Dienstleistungs-Konzessions-Richtlinie. Diese bestimmt, dass auch kommunale Dienstleistungen wie etwa die Wasserversorgung künftig EU-weit ausgeschrieben werden sollen.

Die Konsequenz einer derartigen Ausschreibung wäre, dass sich für die Wasserversorgung in unserer Stadt Konzerne bewerben, deren Streben es ist Gewinne zu erzielen. Dieses in der Regel im zweistelligen Prozentbereich. Die Stadt wäre verpflichtet, die Konzessionsvergabe diskriminierungsfrei nach wirtschaftlichen Grundsätzen vorzunehmen.  Erfolgt dieses nicht, kann der Mitbewerber klagen (so wie das Urteil aus Dezember 2012 des OLG Schleswig bestätigt. Hier ging es um Konzessionsvergaben Gas und Strom. Die Vergabe an ein kommunales Unternehmen wurde für nichtig erklärt.)

 

Eine Ausnahme gibt es nur in solchen Fällen, wenn der jeweilige Wasserversorger eine 100-prozentige Tochtergesellschaft einer Kommune ist. Diese Ausnahme wurde jedoch dadurch ad absurdum geführt, dass eine weitere Bedingung besagt, dass das kommunale Unternehmen mindestens 80% seines Umsatzes mit Kunden der vergebenden Kommune tätigt. Das trifft für die Stadtwerke Barmstedt und weitere 800 Stadtwerke nicht zu.

 

Der Trugschluss der europäischen Parlamentarier besteht unseres Erachtens darin, dass Wettbewerb grundsätzlich günstigere Endverbraucherpreise zur Folge haben soll. Das ist nicht der Fall, wie die Erfahrungen aus der Energie- Wasser- und Abwasserwirtschaft zeigen. Hier scheint erneut eine hervorragend erfolgreiche Lobbyarbeit der Großkonzerne geleistet worden zu sein.

 

Die UN hat das Recht auf sauberes Wasser zum Menschenrecht erklärt. Wasser ist das hervorstechende Synonym für Daseinsvorsorge und urbane Infrastruktur. Das Menschenrecht auf sauberes Wasser impliziert unseres Erachtens auch, dieses bezahlbar bleiben muss. Die Wasserversorgung dem Wettbewerb auszusetzen ist gleichbedeutend damit, dass ein Grundrecht dem Gewinnstreben internationaler Konzerne zum Opfer gefallen ist.

 

Die Konzessionsverträge in Barmstedt laufen Ende 2019 aus. Wird die Vorgabe aus Brüssel unverändert Bestand haben, wäre die Stadt Barmstedt verpflichtet eine europaweite Ausschreibung durchzuführen und den wirtschaftlichsten Anbieter zu wählen. Wie dessen Preisgestaltung aussehen wird, wie dessen Engagement für eine technisch und hygienisch zuverlässige Anlagentechnik aussieht, kann nur vermutet werden.

 

Wir empfehlen den Stadtvertretern über die Landes- und Bundesparteien gegen diese Beschlüsse aus Brüssel intensiv zu opponieren. Die Verbände der Wasserwirtschaft sind bereits intensiv mit der Problematik beschäftigt.

 

 

Januar 2013

Fred Freyermuth

 


 

 

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