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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-047  

Betreff: Wahl von 4 weiteren Vertreterinnen und Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.06.2008 
Konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich aus der Verbandssatzung.

 

 

Auszug aus der Satzung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau

 

§ 5

Verbandsversammlung

(zu beachten: § 9 GkZ)

(1)    Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen und

Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren

Stellvertretern/innen im Verhinderungsfall.

(2)    Die Stadt Barmstedt entsendet vier weitere Vertreterinnen und Vertreter

in die Verbandsversammlung. Diese werden von der Stadtvertretung aus ihrer Mitte nach den Vorschriften des § 40 der Gemeindeordnung für die Dauer ihrer

Wahlzeit gewählt. Wählbar sind sowohl Mitglieder der Stadtvertretung als auch

andere bürgerliche Mitglieder, die der Stadtvertretung angehören können müssen.

(3)    Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder

einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt gemäß § 5 Abs.2 Satz 2.

(4)    Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversammlung entsandten

Vertreterinnen und Vertreter haben jeweils eine Stimme.

 

Für die Wahl gelten nach § 9 (2) des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften des § 46 (1) und § 40 der Gemeindeordnung entsprechend.

Das Wahlverfahren ist mit dem der Ausschüsse entsprechend.

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl durch Verhältniswahl.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

- ohne -

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

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