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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-327  

Betreff: 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
14.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein beanstandeten Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn wird das Aufstellungsverfahren ab dem Verfahrensschritt „Entwurfs- und Auslegungsbeschluss“ wiederholt. Diesbezüglich kann nun die erneute Offenlegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs.2 BauGB folgen.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sind bereits durchgeführt worden. Die Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt.

Alle vier Gemeinden müssen den Planentwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen billigen und zur Auslegung bestimmen. Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht einzeln aufgeführt und können im Rahmen der Auslegung mit eingesehen werden.

 

Die Planungsziele sind allen Gemeinden bekannt:

 

Gemeinde Bokel:

-          Änderungsbereich D – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ (bereits baulich genutzt) zum Dorfgebiet der Größe von ca. 3,7 ha:

Der Änderungsbereich wird bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Da hier bereits Wohnnutzungen und landwirtschaftliche Hofstellen vorhanden sind, orientiert sich die Abgrenzung des Änderungsbereiches an der vorhandenen Bebauung.

Mit der Darstellung dieser Außenbereichsflächen als Dorfgebiet (MD) wird die vorhandene Bebauung entlang der Straße „Zum Felde“ bis zur Bergstraße planerisch in das Siedlungsgefüge eingebunden.

-          Änderungsbereich E – Umwandlung einer  „Fläche für die Landwirtschaft“ (bereits gewerblich genutzt) zu einem Sondergebiet „SO-Garten- und Landschaftsbau“ der Größe von ca. 0,8 ha:

Der bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Änderungsbereich wird bereits durch ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen (landwirtschaftliche und kommunale Dienstleistungen und Pflegearbeiten) gewerblich genutzt.

Der Änderungsbereich E wird als Sondergebiet „SO-Garten- und Landschaftsbau“ dargestellt. Mit der Änderung wird der erste Planungsrechtliche Schritt getan, um das Unternehmen zu sichern, ihm Erweiterungsmöglichkeiten zu geben und damit den Betriebsstandort und die Arbeitsplätze in der Gemeinde zu halten. Parallel zur 8. Änderung des FNP wurde für den Änderungsbereich der Bebauungsplans Nr.3 aufgestellt. Das entsprechende Verfahren hat inzwischen den Status des Satzungsbeschlusses erreicht.

-          Änderungsbereich F – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Flächen für Abgrabungen“ der Größe von ca. 9,7 ha:

Diese ca. 9,7 ha große „Fläche für die Landwirtschaft“ wird als „Fläche für Abgrabungen“ dargestellt und bildet somit die Fortführung der östlich angrenzenden Abgrabungsflächen auf denen derzeit Kiesabbau stattfindet.

Der Bereich ist vollständig von „Flächen für die Landwirtschaft“ umgeben. Nordwestlich befindet sich eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“.

-          Änderungsbereich G – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Flächen für Abgrabungen“ der Größe von ca. 15,7 ha:

Diese ca. 15,7 ha große „Fläche für die Landwirtschaft“ wird analog dem Änderungsbereich F als „Fläche für Abgrabungen“ dargestellt. Der Bereich ist im Norden und Westen von „Flächen für die Landwirtschaft“ umgeben. Östlich befinden sich die derzeitigen Kiesabbauflächen. Im Süden grenzt eine Waldfläche an den Änderungsbereich, zu der bei Abbau der Vorkommen ein Waldschutzstreifen zu berücksichtigen ist. Im Nahbereich des Änderungsbereichs G sind archäologische Kulturdenkmäler bekannt. Daher ist darauf hinzuweisen, dass die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern ist, wenn während der Erdarbeiten Funde gemacht oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden.

-          Änderungsbereich H – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Flächen für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ der Größe von ca. 2,0 ha:

Diese ca. 2,0 ha großen „Flächen für die Landwirtschaft“ werden als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Diese Flächen werden für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Eingriffen durch den Abbau in den Flächen F und G herangezogen. Der Bereich ist vollständig von „Flächen für Wald“ umgeben.

-          Änderungsbereich I – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Flächen für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ der Größe von ca. 8,0 ha:

Diese ca. 8,0 ha großen „Flächen für die Landwirtschaft“ werden als „Fläche für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Diese Flächen werden für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Eingriffen durch den Abbau in den Flächen F und G herangezogen. Der Bereich ist vollständig von „Flächen für die Landwirtschaft“ umgeben. Östlich befindet sich die Landesstraße L 114.

 

Gemeinde Brande-Hörnerkirchen:

-          Änderungsbereich C – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu einer gemischten Baufläche der Größe von ca. 1,4 ha:

Der Änderungsbereich C ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und wird als Grünland genutzt. Im östlichen Teil befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Pensionspferdehaltung, nördlich schließen Wohnbauflächen an, im Osten und Südosten befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Westlich und südwestlich des Änderungsbereiches befinden sich Gewerbegebiete, die in den B-Plänen Nr.5 und Nr.10 entsprechend festgesetzt sind (der Bereich westlich der L114 ist bereits realisiert).

Durch die Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“ wird im westlichen Teilbereich (ca. 0,7 ha) die Ausweisung von Grundstücken für wohnverträgliches Gewerbe und Wohnen in einem B-Plan vorbereitet. Durch das geplante Mischgebiet werden die angrenzenden Wohn- und Gewerbenutzungen räumlich weiter entwickelt und dabei unter Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse verträglich miteinander verknüpft.

Im östlichen Teil des Änderungsbereiches (ca. 0,7 ha) ist die Erweiterung des angrenzenden Pensionspferdebetriebes vorgesehen. Hier soll eine Reithalle einschließlich Pferdeboxen errichtet werden.

Mit der Änderung dieses Bereichs kommt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ihrer Aufgabe nach, sich im Wohnungsbau und im gewerblichen Bereich stärker als andere Gemeinden des Nahbereichs zu entwickeln.

-          Änderungsbereich L – Umwandlung einer „Wohnbaufläche“ zu einem „Sondergebiet-Einzelhandel“ der Größe von ca. 0,5 ha:

Ergänzend zur Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs durch einen Supermarkt in der Kirchenstraße sollen die planerischen Grundlagen geschaffen werden, im Änderungsbereich L zusätzliche Nahversorgungsangebote zu realisieren. Daher wird hier die Darstellung von „Wohnbauflächen“ in „Sondergebiet-Einzelhandel“ geändert.

Aufbauend auf diese FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr.11 für ein Sondergebiet „SO-Einzelhandel“ aufgestellt. Im B-Plan Nr.11 wird neben der gutachterlichen Bewertung des Immissionsschutzes eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf max. 800m² vorgenommen. Diese Größe stellt den Schwellenwert dar, ab dem ein Betrieb als „großflächiger Einzelhandel“ zu beurteilen ist, der einen über die wohnungsnahe Versorgung der Umgebung hinausgehenden Einzugsbereich hat. Gemäß Abstimmung mit der Landesplanung vom 08.07.2009 bestehen im Änderungsbereich gegen die Ansiedlung des geplanten Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche bis max. 800 m² auch hinsichtlich des siedlungstrukturell integrierten Standortes keine Bedenken.

 

Gemeinde Osterhorn: keine Änderungsbereiche

 

Gemeinde Westerhorn:

-          Änderungsbereich A – Umwandlung einer „gemischten Baufläche“ (bereits gewerblich genutzt) zu einem „Gewerbegebiet“ der Größe von ca. 1,2 ha:

Im Änderungsbereich A ist seit 34 Jahren der Gewerbebetrieb „Paninkret Chem.-Pharm. Werk GmbH“ ansässig, der sich mit der Herstellung von Hydrolysaten und Extrakten befasst. Um den sich verändernden Anforderungen des Marktes auch in Zukunft zu entsprechen zu können, muss der Betrieb kurzfristig um ein neues Produktionsgebäude mit rund 2.180 m² Nutzfläche erweitert werden.

Die nördlich des Änderungsbereiches A befindlichen Verkaufsflächen der Otto Frauen GmbH & Co.KG sollen in den Änderungsbereich A in einen geplanten Neubau an der Bahn verlegt werden und dabei auf ca. 100 m² verdoppelt werden. Dort sollen außerdem die vorhandenen Nutz- und Lagerflächen um etwa 1.000 m² Lagerflächen und Büroräume erweitert werden.

Durch die Änderung der Darstellung von „gemischte Baufläche“ in „Gewerbegebiet“ wird der tatsächlichen Nutzung im Änderungsbereich entsprochen. Im Zusammenwirken mit dem Bebauungsplan Nr.9, der den Änderungsbereich A mit einschließt, werden die genannten Gewerbebetriebe in ihrem Bestand gesichert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für deren weitere Entwicklung verbindlich geregelt. Hierzu gehört insbesondere auch die Sicherung der (gemeinsamen) verkehrlichen Anbindung an das öffentliche Straßennetz.

-          Änderungsbereich B:

Die Änderung des Bereichs B wird als Ergebnis der Variantenprüfung im Rahmen des parallel erfolgenden B-Planverfahrens für den Änderungsbereich A nicht weiter verfolgt. Es bleibt bei der bisherigen Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“.

-          Änderungsbereich J – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu einer „gemischten Baufläche“ der Größe von ca. 0,5 ha:

Der Änderungsbereich J umfasst eine ehemalige Hofstelle, von der die letzten Gebäude Anfang 2010 abgebrochen wurden. Sie sollen durch bauliche Anlagen für einen gewerblichen Betrieb (örtlicher Zimmereibetrieb) ersetzt werden.

Östlich und südlich des Änderungsbereiches sind gemischte Nutzungen aus Wohnen und Gewerbe vorhanden, die im FNP als „gemischte Bauflächen“ dargestellt sind. Im Zusammenhang mit diesen Nutzungen wird die Darstellung des Änderungsbereiches von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“ vorgenommen.

Um die planungsrechtliche Grundlage für diese Nutzung zu schaffen, wird für den Änderungsbereich der Bebauungsplan Nr.10 aufgestellt.

-          Änderungsbereich K – Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ (bereits als Grünfläche genutzt) zu einer „Grünfläche – Spielplatz“ der Größe von ca. 0,2 ha:

Bei dem Änderungsbereich K handelt es sich um eine Fläche, die bereits als Spiel- und Bolzplatz genutzt wird. Die Fläche grenzt unmittelbar an die Bebauungsplangebiete Lerchenweg und Halenbruk der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.

Durch die Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche – Spielplatz“ wird der tatsächlichen Nutzung entsprochen.

 

Der nächste Schritt im Verfahren ist die Billigung des Planentwurfes, die Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die dazu gehörende Auslegung der Unterlagen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der mit Beschluss vom 06.10.2010 in der Gemeinde Bokel, vom 26.08.2010 in der  Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, vom 31.08.2010 in der Gemeinde Osterhorn und vom 27.09.2010 in der Gemeinde Westerhorn durchgeführten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird erneut einzeln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn für die Änderungsbereiche:

 

Änderungsbereich A: beinhaltet den in Planung befindlichen B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Westerhorn;

 

Änderungsbereich B: war vorgesehen als zusätzlicher Versorgungsbereich für die Verknüpfung von wohnverträglichem Gewerbe anschließend an den Bereich A in der Gemeinde Westerhorn, der aber ersatzlos aus der Planung gestrichen wird;

 

Änderungsbereich C: befindet sich an der Steinstraße / Ecke Dorfstraße in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen; hier ist die Bebauung mit wohnverträglichem Gewerbe und Wohnbebauung vorgesehen;

 

Änderungsbereich D: dieser Änderungsbereich befindet sich in der Gemeinde Bokel entlang der Straße „Zum Felde“, Wohnnutzung und landwirtschaftliche Hofstellen sind bereits vorhanden, diese Fläche ist als Dorfgebiet (MD) vorgesehen.

 

Änderungsbereich E: für diesen Änderungsbereich ist ein Sondergebiet SO Garten- und Landschaftsbau in der Bergstraße vorgesehen. Mit dieser Änderung soll der Betriebsstandort eines dort ansässigen ldw. Lohnunternehmen gesichert werden.

 

Änderungsbereich F/G: Es handelt sich hierbei um Flächen für den Sandabbau, wobei für die Fläche G keine Wiederverfüllung vorgesehen ist. Die spätere Grube soll offen bleiben. Dies wird in einem besonderen Verfahren einer Umweltverträglichkeits-prüfung unterzogen.

 

Änderungsbereich H/I: Diese Änderungsbereiche stehen in engem Zusammenhang mit den Flächen F und G, da diese hierfür Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen. Die Flächen in der Gemeinde Bokel gehen mit dem Landschaftsplan konform.

 

und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Umweltrelevante Informationen sind im Umweltbericht, erstellt auf Grundlage des BauGB (§1a), Bundesnaturschutzgesetz (§§14, 18, 44), Landesnaturschutzgesetz, und Bundesbodenschutzgesetz  verfügbar. Hier werden für jeden Änderungsbereich die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Weiterhin wird die Entwicklung des Umweltzustandes prognostiziert. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgezeigt und gegebenenfalls anderweitige Planungsmöglichkeiten angedacht.

 


Finanzielle Auswirkungen: zurzeit keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

 

Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht

Darstellung der Änderungsbereiche

Gesamtübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 Planzeichnung_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100210 (7326 KB)      
Anlage 6 2 Begruendung_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100717 (408 KB)      
Anlage 5 3 Teil_A_J_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100210 (710 KB)      
Anlage 4 4 Teil_C_K_L_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100210 (748 KB)      
Anlage 3 5 Teil_D_E_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100210 (601 KB)      
Anlage 2 6 Teil_F_G_H_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100210 (499 KB)      
Anlage 1 7 Teil_I_FNP_Hoeki_Aend8_Entwurf_100210 (1041 KB)      

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