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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-312  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
07.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
21.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2013 wird mit Stand vom 21. Januar 2013 die folgend aufgeführte Haushaltsüberschreitung (Mehrausgaben) voraussichtlich eintreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

10.000,00 EUR

 

davon

 

 

  1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

0,00 EUR

  1. entfallen auf genehmigungsfreie Zuführungsbeträge des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt (Abschlussbuchungen)

 

0,00 EUR

  1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

10.000,00 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgend voraussichtliche Haushaltsüberschreitung:

 

 

 

Allgemeines Grundvermögen

 

Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten

Haushaltsstelle 880000-655000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Voraussichtliches Anordnungssoll

10.000,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.000,00 EUR

 

 

Begründung:

Für die Gaststätte zur Tankstelle fallen nicht eingeplante Rechtsberatungskosten für die Gastronomie sowie für die Abwicklung des Kaufvertrages an.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 21. Januar 2013voraussichtlich entstehende Haushaltsüberschreitung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 10.000,00 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen.

 

a)      Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2013 – Stand 21. Januar 2013voraussichtlich entstehende Haushaltsüberschreitung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 10.000,00 EUR gemäß § 82 GO. ...


Finanzielle Auswirkungen:.

Die Deckung der Mehrausgaben ist im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts sichergestellt.

 


Anlage/n:

 

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