Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-043
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Sachverhalt:
Nach § 39 Satz 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz hat die neue Stadtvertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Kommunalwahl sowie über Einsprüche in der in der Vorschrift dargestellten Weise zu beschließen.
Die Stadtvertretung hat auf Basis der gesetzlichen Regelung einen Wahlprüfungsausschuss zu wählen. In der konstituierenden Sitzung am 08.04.2003 wurde aus jeder Fraktion jeweils ein Mitglied in den Wahlprüfungsausschuss gewählt. Die neue Stadtvertretung besteht aus insgesamt 5 Fraktionen. Der fraktionslose Stadtvertreter der FDP ist der Fraktion der CDU beigetreten.
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Kontakt & Öffnungszeiten
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