Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-293  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
07.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
21.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 31. Dezember 2012 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

121.395,49 EUR

 

davon

 

 

  1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

6.318,97 EUR

  1. entfallen auf genehmigungsfreie Zuführungsbeträge des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt (Abschlussbuchungen)

 

107.222,84 EUR

  1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

7.853,68 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

4.257,00 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Gewerbesteuerumlage

Haushaltsstelle 9000.8100

 

Haushaltssoll

30.400,00 EUR

Anordnungssoll

34.657,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

4.257,00 EUR

 

 

Begründung:

Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist an die Höhe des Gewerbesteueraufkommens gekoppelt. Aufgrund von Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöhte sich demzufolge auch die Umlage.

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

11.316,58 EUR

 

Davon sind Zuführungen an Rücklagen (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)

 

 

11.316,58 EUR

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 31. Dezember 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.257,00 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR Kenntnis zu nehmen.

 

b)      Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 31. Dezember 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.257,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen..


Finanzielle Auswirkungen:.

Die Deckung der Mehrausgaben ist im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts sichergestellt.

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen 2012 (1421 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner