Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-042  

Betreff: Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers unter Leitung des ältesten Mitgliedes der Stadtvertretung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.06.2008 
Konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Wahl der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers erfolgt nach § 33 (1) Gemeindeordnung unter Leitung des ältesten Mitgliedes der Stadtvertretung. Wählbar sind alle Mitglieder der Stadtvertretung. Jeder Stadtvertreter ist grundsätzlich vorschlagsberechtigt.

Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 (3) Gemeindeordnung. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 33 (3) Gemeindeordnung. Das Verlangen bezieht sich sowohl auf die Stelle des Vorsitzenden als auch auf die Stellen der Stellvertreter/innen.

 

Das Vorschlagsrecht haben dann nur Fraktionen. Beim gebundenen Vorschlagsrecht sind einzelne Stadtvertreter/innen nicht vorschlagsberechtigt. Das Vorschlagsrecht wird auf der Grundlage der Sitzzahlen der Fraktionen nach Höchstzahlen ermittelt. Fraktionsverbindungen sind nicht möglich.

 

Stadtvertretung Barmstedt

 

Parteien/Gruppierungen

CDU/FDP *

SPD

FWB

Ball

BfB

Sitze/    : 1

       6  (2)

4

      9  (1)

     5  (3)

2

: 2

3

2

4,5

2,5

1

: 3

2

1,33

3

1,66

0,66

 

(1)     Vorschlagsrecht für die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher

(2)     Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertreterin oder den 1. Stellvertreter

(3)     Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertreterin oder den 2. Stellvertreter

 

*Der Stadtvertreter der FDP ist der Fraktion der CDU durch Erklärung beigetreten.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

- ohne -

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner