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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-285  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2013 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
07.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 514.600 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 11.500 EUR bzw. 45.000 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 30.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (150.700 EUR) und an der Umsatzsteuer (15.000 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2012 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 44.900 EUR, das sind 58.700 EUR weniger als 2012. Die Kreisumlage ist mit 140.600 EUR veranschlagt (+ 17.100 EUR gegenüber 2012). Per Saldo sind in diesem Bereich somit Haushaltsverschlechterungen gegenüber dem Vorjahr von rd. 75.800 EUR zu verzeichnen. Ursächlich ist die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde Osterhorn aufgrund der überproportional hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2011. Zum teilweisen Ausgleich der jetzt vorhandenen Deckungslücke wurde in den Jahren 2011 und 2012 eine Finanzausgleichsrücklage in Höhe von 52.000 EUR gebildet. Diese Mittel werden jetzt der Rücklage entnommen und dem Verwaltungshaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 wird die Schulumlage auf insgesamt 307.500 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 36.500 EUR. 

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 51.600 EUR erfolgt vorerst eine Veranschlagung in Höhe der Vorjahresbeträge. Eine Korrektur wird ggf. über einen Nachtragshaushalt erforderlich.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 38.700 EUR, davon entfallen rd. 25.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und rd. 12.900 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ist in sich ausgeglichen. Der Ausgleich wird durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 14.700 EUR sichergestellt. Die Entschlammung der Klärteiche wurde im Haushaltsjahr 2010 durchgeführt. Für diese in einigen Jahren erneut durchzuführende Maßnahme wird seit 2012 eine Rückstellung gebildet. Als Voraussetzung für eine Gebührenkalkulation wurde im Haushaltsjahr 2012 das diesbezügliche Anlagevermögen erfasst und bewertet. Die Gebührenkalkulation wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis zum Sommer 2013 vorliegen. Danach werden die Unterlagen den Gremien der Gemeinde Osterhorn zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 auf 659.300 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 20,79 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 75.000 EUR.

 

Die Zuführungen des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 15.000 EUR. Hiervon entfallen 11.000 EUR auf den Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Tilgung und 4.000 EUR auf die Rückstellung aus dem Abwasserbereich für die nächste Entschlammung der Klärteiche.

 

Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts kann nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 38.200 EUR erreicht werden. Diese Mittel werden der allgemeinen Rücklage entnommen.

 

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt ist mit 122.900 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Die planmäßige Schuldentilgung in Höhe von 11.000 EUR wird durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert. Der Schuldenstand wird sich Ende 2013 noch auf 11.000 EUR belaufen. Nach Tilgung dieses Betrages im Haushaltsjahr 2014 wird die Gemeinde Osterhorn schuldenfrei sein. 

 

Die Rücklagen der Gemeinde Osterhorn werden sich Ende 2013 auf voraussichtlich insgesamt rd. 27.500 EUR belaufen.

 

Zur Entwicklung des Rücklagen- und des Schuldenstandes wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.

Formularbeginn

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 gemäß Entwürfe vom 04. Januar 2013. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis.

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Finanzielle Auswirkungen:

sind im Haushaltsentwurf dargestellt

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2013 vom 04. Januar 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (40 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (35 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung (39 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Anlage 4 4 4 - Vorbericht (927 KB) PDF-Dokument (135 KB)    
Anlage 5 5 5 - Gesamtplan 1 - Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen (51 KB)      
Anlage 6 6 6 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt (Einzelpläne 0 - 8) (91 KB)      
Anlage 7 7 7 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt (Einzelplan 9) (36 KB)      
Anlage 8 8 8 - Gesamtplan 3 - Gruppierungsübersicht (487 KB)      
Anlage 9 9 9 - Gesamtplan 4 - Finanzierungsübersicht (32 KB)      
Anlage 10 10 10 - Einzelpläne Verwaltungshaushalt (478 KB)      
Anlage 11 11 11 - Einzelpläne Vermögenshaushalt (163 KB)      
Anlage 12 12 12 - Investitionsprogramm (73 KB)      
Anlage 13 13 13 - Finanzplan (nach Arten) (213 KB)      
Anlage 14 14 14 - Finanzplan (nach Aufgabenbereichen) (83 KB)      
Anlage 15 15 15 - Deckungsringe (10 KB)      

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