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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-284  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
12.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 31. Dezember 2012 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

728.659,17 EUR

 

davon

 

 

  1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

265.536,53 EUR

  1. entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig) 

 

 

 

259.040,74 EUR

  1. entfallen auf Zuführungsbeträge zum Vermögenshaushalt (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)

 

 

0,00 EUR

  1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

29.641,91 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

174.439,99 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Grund- und Hauptschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 210000.672000

 

Haushaltssoll

21.600,00 EUR

Anordnungssoll

31.553,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

9.953,00 EUR

 

 

Begründung:

Schulkostenbeiträge für 23 Schüler/innen. Bei der Haushaltsplanung wurde von 15 Schüler/innen ausgegangen. Außerdem erfolgte für 3 Schüler/innen eine Nachberechnung für 2011.

 

Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt

 

Bürobedarf

 

Haushaltsstelle 281200.650000

 

Haushaltssoll

12.000,00 EUR

Anordnungssoll

21.168,93 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

9.168,93 EUR

 

 

Begründung:

Der Ansatz wurde zu niedrig bemessen. Im Jahr 2011 belief sich das Rechnungsergebnis bereits auf 17.306,64 EUR. Der für 2012 angemeldete Mehrbedarf wurde nicht in die Planung übernommen. Ursächlich für die Mehrausgaben sind im Wesentlichen die Druck- und Kopierkosten, die den jeweiligen Kostenträgern jetzt in tatsächlicher Höhe belastet werden. Vorher erfolgte eine pauschale Verteilung, durch die die Schule begünstigt wurde.

 

 

 

Ersatzschulen

Schulkostenbeiträge

Haushaltsstelle 285000.671000

 

Haushaltssoll

32.100,00 EUR

Anordnungssoll

39.306,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.206,00 EUR

 

 

Begründung:

Schulkostenbeiträge für 59 Schüler/innen. Bei der Haushaltsplanung wurde von 43 Schüler/innen ausgegangen. Außerdem erfolgte für 3 Schüler/innen eine Nachberechnung für 2011.

 

 

Allgemeine Sozialverwaltung

 

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau

 

Haushaltsstelle 400000.672000

 

Haushaltssoll

12.500,00 EUR

Anordnungssoll

21.433,17 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

8.933,17 EUR

 

 

Begründung:

Für die SGB-XII-Sachbearbeitung (Grundsicherung) wurde vom Kreis Pinneberg eine Nachzahlung von 9.566,26 EUR für 2011 geleistet. Für 2012 war eine Mehreinnahme von 12.800,00 EUR zu verzeichnen. Die Mittel waren anteilig an das Amt Rantzau weiterzuleiten, weil die Sachbearbeitung in wesentlichen Teilen bis zum 31 März 2012 von einem an die Stadt Barmstedt abgeordneten Mitarbeiter des Amtes Rantzau erfolgte.

 

Kindertagesstätten

 

Kostenausgleich nach § 25 Abs. 2 KiTaG

 

Haushaltsstelle 464000.672000

 

Haushaltssoll

50.000,00 EUR

Anordnungssoll

55.840,73 EUR

Mehrausgabe

5.840,73 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

355,93 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.484,80 EUR

 

 

Begründung:

Die Zahl der in auswärtigen Kindertagesstätten betreuten Kinder ist gestiegen. Von daher waren höhere Kostenausgleichsbeträge zu leisten.

 

 

Hochbauverwaltung

Versorgungskasse Beamte

Haushaltsstelle 601000.430000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

8.061,42 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

8.061,42 EUR

 

 

Begründung:

Die Haushaltsstelle war irrtümlich nicht dem Deckungsring „Personalausgaben“ zugeordnet. Unter Berücksichtigung der Haushaltsüberschreitung ergeben sich bei den Personalausgaben insgesamt dennoch Einsparungen von 40.117,40 EUR. Die Mehrausgabe ist von daher in voller Höhe gedeckt.

 

 

 

Tiefbauverwaltung

Versorgungskasse Beamte

Haushaltsstelle 602000.430000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

10.825,35 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.825,35 EUR

 

 

Begründung:

Die Haushaltsstelle war irrtümlich nicht dem Deckungsring „Personalausgaben“ zugeordnet. Unter Berücksichtigung der Haushaltsüberschreitung ergeben sich bei den Personalausgaben insgesamt dennoch Einsparungen von 40.117,40 EUR. Die Mehrausgabe ist von daher in voller Höhe gedeckt.

 

 

 

Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen

 

Gewerbesteuerumlage

 

Haushaltsstelle 900000.810000

 

Haushaltssoll

477.000,00 EUR

Anordnungssoll

491.148,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

14.148,00 EUR

 

 

Begründung:

Nach der Abrechnungssystematik war im 4. Quartal 2012 eine Vorauszahlung in Höhe der Umlage für das 3. Quartal 2012 zu zahlen. Dadurch ist im Haushaltsjahr 2012 eine Mehrausgabe entstanden. Die Abrechnung der Vorauszahlung erfolgt im Januar 2013. Nach den vorliegenden Zahlen beträgt die Erstattung rd. 20.000 EUR.

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Zuführung zur Altersteilzeitrücklage

 

Haushaltsstelle 910000.865100

 

Haushaltssoll

42.800,00 EUR

Anordnungssoll

143.459,32 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

100.659,32 EUR

 

 

Begründung:

Bei der Berechnung der Zuführung zur Altersteilzeitrücklage für das Haushaltsjahr 2012 wurde festgestellt, dass die Zuführung für das Jahr 2011 zu niedrig festgesetzt wurde. Es wurden irrtümlich nur Teilbeträge der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in die Berechnung einbezogen. Der Rücklage wurden dadurch für 2011 nur 133.490,93 EUR zugeführt, bei richtiger Berechnung hätte sich der Zuführungsbetrag auf 187.440,72 EUR belaufen müssen. Die Zuführung des Differenzbetrages von 53.949,79 EUR musste im Haushaltsjahr 2012 nachgeholt werden. Aufgrund des Fehlers wurde auch der Zuführungsbetrag für 2012 um rd. 40.000 EUR zu niedrig angesetzt. Durch einen zusätzlichen Altersteilzeitfall ergibt sich eine weitere Mehrausgaben von rd. 7.500 EUR. Insgesamt wird die Haushaltsveranschlagung 2012 um rd. 100.700 EUR überschritten. 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

113.159,52 EUR

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

0,00 EUR

2. entfallen auf Zuführungsbeträge an Rücklagen

    (Altersteilzeitrücklage, genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)

 

100.659,32 EUR

 

 

3. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst-

    betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts-

    satzung

 

 

12.500,20 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 31. Dezember 2012 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 174.439,99 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.


 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 03. Januar 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2012 (292 KB)      

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