Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-284
|
|
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 31. Dezember 2012 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 728.659,17 EUR | ||
davon
|
| ||
| 265.536,53 EUR | ||
|
259.040,74 EUR | ||
|
0,00 EUR | ||
|
29.641,91 EUR | ||
damit sind noch genehmigungspflichtig |
174.439,99 EUR | ||
|
| ||
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
| ||
|
| ||
Grund- und Hauptschulen |
| ||
Schulkostenbeiträge |
| ||
Haushaltsstelle 210000.672000 |
| ||
Haushaltssoll | 21.600,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 31.553,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.953,00 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Schulkostenbeiträge für 23 Schüler/innen. Bei der Haushaltsplanung wurde von 15 Schüler/innen ausgegangen. Außerdem erfolgte für 3 Schüler/innen eine Nachberechnung für 2011. |
| ||
Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt |
| ||
Bürobedarf |
| ||
Haushaltsstelle 281200.650000 |
| ||
Haushaltssoll | 12.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 21.168,93 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.168,93 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Der Ansatz wurde zu niedrig bemessen. Im Jahr 2011 belief sich das Rechnungsergebnis bereits auf 17.306,64 EUR. Der für 2012 angemeldete Mehrbedarf wurde nicht in die Planung übernommen. Ursächlich für die Mehrausgaben sind im Wesentlichen die Druck- und Kopierkosten, die den jeweiligen Kostenträgern jetzt in tatsächlicher Höhe belastet werden. Vorher erfolgte eine pauschale Verteilung, durch die die Schule begünstigt wurde. |
| ||
|
| ||
Ersatzschulen Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 285000.671000 |
| ||
Haushaltssoll | 32.100,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 39.306,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.206,00 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Schulkostenbeiträge für 59 Schüler/innen. Bei der Haushaltsplanung wurde von 43 Schüler/innen ausgegangen. Außerdem erfolgte für 3 Schüler/innen eine Nachberechnung für 2011.
|
| ||
Allgemeine Sozialverwaltung |
| ||
Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau |
| ||
Haushaltsstelle 400000.672000 |
| ||
Haushaltssoll | 12.500,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 21.433,17 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 8.933,17 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Für die SGB-XII-Sachbearbeitung (Grundsicherung) wurde vom Kreis Pinneberg eine Nachzahlung von 9.566,26 EUR für 2011 geleistet. Für 2012 war eine Mehreinnahme von 12.800,00 EUR zu verzeichnen. Die Mittel waren anteilig an das Amt Rantzau weiterzuleiten, weil die Sachbearbeitung in wesentlichen Teilen bis zum 31 März 2012 von einem an die Stadt Barmstedt abgeordneten Mitarbeiter des Amtes Rantzau erfolgte.
Kindertagesstätten |
| ||
Kostenausgleich nach § 25 Abs. 2 KiTaG |
| ||
Haushaltsstelle 464000.672000 |
| ||
Haushaltssoll | 50.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 55.840,73 EUR | ||
Mehrausgabe | 5.840,73 EUR | ||
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 355,93 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.484,80 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Die Zahl der in auswärtigen Kindertagesstätten betreuten Kinder ist gestiegen. Von daher waren höhere Kostenausgleichsbeträge zu leisten.
|
| ||
Hochbauverwaltung Versorgungskasse Beamte Haushaltsstelle 601000.430000 |
| ||
Haushaltssoll | 0,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 8.061,42 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 8.061,42 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Die Haushaltsstelle war irrtümlich nicht dem Deckungsring „Personalausgaben“ zugeordnet. Unter Berücksichtigung der Haushaltsüberschreitung ergeben sich bei den Personalausgaben insgesamt dennoch Einsparungen von 40.117,40 EUR. Die Mehrausgabe ist von daher in voller Höhe gedeckt. |
| ||
|
| ||
Tiefbauverwaltung Versorgungskasse Beamte Haushaltsstelle 602000.430000 |
| ||
Haushaltssoll | 0,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 10.825,35 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.825,35 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Die Haushaltsstelle war irrtümlich nicht dem Deckungsring „Personalausgaben“ zugeordnet. Unter Berücksichtigung der Haushaltsüberschreitung ergeben sich bei den Personalausgaben insgesamt dennoch Einsparungen von 40.117,40 EUR. Die Mehrausgabe ist von daher in voller Höhe gedeckt. |
| ||
|
| ||
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen |
| ||
Gewerbesteuerumlage |
| ||
Haushaltsstelle 900000.810000 |
| ||
Haushaltssoll | 477.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 491.148,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 14.148,00 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Nach der Abrechnungssystematik war im 4. Quartal 2012 eine Vorauszahlung in Höhe der Umlage für das 3. Quartal 2012 zu zahlen. Dadurch ist im Haushaltsjahr 2012 eine Mehrausgabe entstanden. Die Abrechnung der Vorauszahlung erfolgt im Januar 2013. Nach den vorliegenden Zahlen beträgt die Erstattung rd. 20.000 EUR.
|
| ||
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
| ||
Zuführung zur Altersteilzeitrücklage |
| ||
Haushaltsstelle 910000.865100 |
| ||
Haushaltssoll | 42.800,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 143.459,32 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 100.659,32 EUR | ||
|
| ||
Begründung: Bei der Berechnung der Zuführung zur Altersteilzeitrücklage für das Haushaltsjahr 2012 wurde festgestellt, dass die Zuführung für das Jahr 2011 zu niedrig festgesetzt wurde. Es wurden irrtümlich nur Teilbeträge der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in die Berechnung einbezogen. Der Rücklage wurden dadurch für 2011 nur 133.490,93 EUR zugeführt, bei richtiger Berechnung hätte sich der Zuführungsbetrag auf 187.440,72 EUR belaufen müssen. Die Zuführung des Differenzbetrages von 53.949,79 EUR musste im Haushaltsjahr 2012 nachgeholt werden. Aufgrund des Fehlers wurde auch der Zuführungsbetrag für 2012 um rd. 40.000 EUR zu niedrig angesetzt. Durch einen zusätzlichen Altersteilzeitfall ergibt sich eine weitere Mehrausgaben von rd. 7.500 EUR. Insgesamt wird die Haushaltsveranschlagung 2012 um rd. 100.700 EUR überschritten. |
| ||
|
|
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 113.159,52 EUR | |
|
| |
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 0,00 EUR | |
2. entfallen auf Zuführungsbeträge an Rücklagen (Altersteilzeitrücklage, genehmigungsfreie Abschlussbuchungen) |
100.659,32 EUR | |
|
| |
3. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst- betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts- satzung |
12.500,20 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
0,00 EUR |
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 31. Dezember 2012 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 174.439,99 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 03. Januar 2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2012 (292 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de