Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-280
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Sachverhalt:
Zum 01. Februar 2013 soll die vorbezeichnete Schulleiterstelle möglichst neu besetzt werden, da Herr Karnowsky aus dem Schuldienst ausscheidet.
Die Stelle ist daher (bereits zum 2ten Mal) im Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung und Kultur ausgeschrieben worden.
Nach dem Schulgesetz wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet, in den der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern insgesamt 20 Mitglieder entsenden.
Es soll sichergestellt werden, das mindestens 40 % dieser Mitglieder Frauen sind.
Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben
hat.
Der Schulträger entsendet 10 Mitglieder in diesen Ausschuss, die von der Stadtvertretung gewählt werden. Diese Mitglieder dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein.
Ist der Schulträger eine Gemeinde, kann jede Fraktion in der Vertretungskörperschaft verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. Weiteres ist im SchulG. nicht geregelt.
Im Kommentar zur Gemeindeordnung steht jedoch u.a., dass es eine Reihe von Gremien gibt, die wegen ihrer Aufgabenstellung keine Ausschüsse sind, jedoch nach ähnlichen Regeln arbeiten – so auch der Schulleiterwahlausschuss.
Insofern ist davon auszugehen, dass der/die Vorsitzende – wie bisher – aus der Mitte
des Schulleiterwahlausschusses gewählt wird, zumal ja noch weitere 10 Vertreter/innen (Eltern/Lehrkräfte) in den Ausschuss kommen.
Beschlussvorschlag:
Von der Stadtvertretung werden die nachfolgend aufgeführten 10 Personen für den Schulleiterwahlausschuss bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
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