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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-274  

Betreff: Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
12.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 mit Veränderungsliste gegenüber dem Vorjahr und Stellenplanquerschnitt zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Teil A – Verwaltung

Nach dem 2007 erstellten Gutachten zur Neustrukturierung der Verwaltung wurde der Personalbedarf der Kernverwaltung im Rathaus mit 30,50 Stellen ermittelt. Der Personalbestand belief sich zum damaligen Zeitpunkt hingegen auf 34,98 Stellen. Somit wurde ein Stellenüberhang (Einsparpotential) von 4,48 Stellen ausgewiesen. Seit der Erstellung des Gutachtens sind mittlerweile mehr als vier Jahre vergangen, in denen der Aufgabenumfang – auch aufgrund von Prüfaufträgen aus der Selbstverwaltung – kontinuierlich gestiegen ist. Von daher muss hinterfragt werden, ob ggf. eine neue Bestandsaufnahme vorzunehmen ist. Dennoch soll in den nachfolgenden Erläuterungen weiterhin Bezug auf das Gutachten aus dem Jahr 2007 genommen werden.  

 

Nach dem Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2013 beträgt die Gesamtzahl der Stellen in der Kernverwaltung des Rathauses 41,28 Stellen. Gegenüber 2012 bedeutet dies eine Reduzierung um 1,50 Stellen. Die Veränderungen – auch ohne Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Stellen – werden nachstehend erläutert:     

 

  1. Die Stelle Nr. 1 des Stellenplanes – Bürgermeister – wird nach der Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Die bisherige Regelung, wonach in den ersten beiden Jahren der Amtszeit die Besoldung nach der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe zu gewähren war, ist mit der Neufassung der Kommunalbesoldungsverordnung entfallen. In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner/innen erfolgt die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 15. Dies würde für die Stadt Barmstedt mit einer Einwohnerzahl von 9.846 Einwohner/innen mit Stichtag 31. März 2012 gelten. Da die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen eine Verwaltungsgemeinschaft bilden, werden die Einwohnerzahlen zusammengezählt und belaufen sich auf insgesamt auf 13.770 zum vorgenannten Stichtag. Bei einer Einwohnerzahl von bis zu 15.000 Einwohner/innen erfolgt die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 16. Diese Regelung gilt für die zu zahlende Aufwandsentschädigung entsprechend (bis zu 10.000 Einwohner/innen = monatlich 145 EUR, bis zu 20.000 Einwohner/innen = monatlich 175 EUR).

 

  1. Die Stelle Nr. 12 des Stellenplanes – Sachbearbeiter/in Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten – wird nach dem Eintritt des bisherigen Stelleninhabers in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 31. Dezember 2012 ab 2013 von einer Ganztags- in eine Halbtagsstelle umgewandelt. Gleichzeitig erfolgt hinsichtlich der Bewertung eine Absenkung von der Entgeltgruppe (EG) 6 TVöD in die EG 5 TVöD (Wegfall der Besitzstandwahrung des bisherigen Stelleninhabers). Die Stelle soll durch Übernahme einer Auszubildenden, die im Juni 2013 ihre Ausbildung abschließt, besetzt werden. Befristet bis zum 31. Oktober 2014 soll die Stelle auf ganztags aufgestockt werden. Während dieses Zeitraums soll zusätzlich die Betreuung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin übernommen werden. Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen ist durch die Bewilligung eines Zuschusses zum Betreuungsaufwand durch das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein – Integrationsamt – und durch Einsparungen aufgrund der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der schwerbehinderten Mitarbeiterin in voller Höhe gesichert. Der Zuschuss zum Betreuungsaufwand wurde vorerst bis zum 31. Oktober 2014 bewilligt. Danach erfolgt ggf. eine Neubewilligung nach vorheriger Begutachtung des Gesundheitszustandes.   

 

  1. Die Stelle Nr. 23 des Stellenplanes – Nachwuchskraft – entfällt, weil zwischenzeitlich alle frei gewordenen Stellen durch Nachwuchskräfte nachbesetzt wurden.

 

  1. Die Stelle Nr. 50 des Stellenplanes – Sachbearbeiter/in Technische Mitarbeiter/in – wurde durch den 2. Nachtrag zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 neu geschaffen. Abhängig von der Qualifikation der/des einzustellenden Mitarbeiter/s/in muss die Eingruppierung erfolgen (Ingenieur/in = EG 10, Techniker/in = EG 8). Im Entwurf des Stellenplanes ist die Stelle mit der Bewertung nach der EG 10 aufgenommen. 

 

Der Soll-/Ist-Vergleich der Stellenbesetzung in der Kernverwaltung wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt entwickeln: 

 

Personalbedarf Kernverwaltung gemäß KUBUS-Gutachten 2007

30,50 Stellen

 

 

Der Stellenbedarf im Bereich „Finanzen“ wurde 2011 von KUBUS im Hinblick auf die Doppik-Einführung überprüft. Danach ist es erforderlich, die bisherigen Pool-Stellen in dauerhaft zu erhaltende Stellen umzuwandeln

 

Stelle Nr. 17 – „Doppik“ in „Finanzen, Geschäfts-/Anlagenbuchführung“

1,00 Stellen

Stelle Nr. 19 – „Zentrale Anordnungsbuchung“ in „Geschäftsbuchführung“

0,50 Stellen

 

 

Erhöhung des Stellenbedarfs im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung nach Überprüfung durch die KUBUS GmbH von 5,30 VbE auf 7,80 VbE

2,50 Stellen

 

 

Summe festgestellter Personalbedarf

34,50 Stellen

 

 

Personalbestand gemäß Entwurf des Stellenplanes

der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013

41,78 Stellen

 

 

Stellenüberhang

7,28 Stellen

 

 

hiervon sind abzusetzen:

 

 

 

aus dem Stellenüberhang neu eingerichtete bzw. erhaltene Stellen:

 

Stelle Nr. 4 – Wirtschaftsförderung, Regionalmarketing

- 1,00 Stellen

Stelle Nr. 6 – Tourismus I (Anteil Stadt Barmstedt)

- 0,75 Stellen

Stelle Nr. 7 – Tourismus II

- 0,70 Stellen

Stelle Nr. 37 – Offene Ganztagsschule

- 0,25 Stellen

Stelle Nr. 41 – Wohngeld, Soziales, Rentenangelegenheiten I

- 0,52 Stellen

 

 

Pool-Stellen (Wegfall nach Aufgabenerledigung)

 

Stelle Nr. 8 – Archiv

- 0,30 Stellen

 

 

Befristete Stellen (Wegfall mit Ablauf der Befristung)

 

Stelle Nr. 15 – Doppik II (befristet bis zum 31.12.2013

- 1,00 Stellen

 

 

Stellen, die – anteilig – von Dritten finanziert werden

 

Stelle Nr. 6 – Tourismus I (Amt Rantzau)

- 0,25 Stellen

 

 

 

 

 

 

Stelle Nr. 12 – Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten (Integrationsamt)

- 0,50 Stellen

Stelle Nr. 34 – Bürgerbüro IV (Amt Rantzau)

- 0,60 Stellen

 

 

 

 

Stelle Nr. 40 – Soziales (Kreis Pinneberg)

   - 1,10 Stellen

Stelle Nr. 42 – Wohngeld, Soziales, Rentenangel. II (Amt Rantzau)

- 0,50 Stellen

Stelle Nr. 45 – Bauleitplanung (Anteil Standesamt, Amt Rantzau)

- 0,03 Stellen

 

 

 

 

Unterbesetzung

- 0,22 Stellen

 

Mehrfach wurde bereits darauf hingewiesen, dass Stellen, die durch Beschlüsse der Gremien neu geschaffen wurden (z. B. Wirtschaftsförderung und Tourismus) nicht dem Stellenüberhang zuzurechnen sind. Stellen, die durch Dritte ganz oder anteilig finanziert werden, sind als Beitrag zum Stellenabbau zu werten. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei Organisationsuntersuchungen durch Unternehmensberatungen wie z. B. KUBUS immer unterstellt wird, dass die Stelleninhaber/innen zu 100 % leistungsfähig sind. Die Realität in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft zeigt aber, dass dies bei aller vorhandenen Leistungsbereitschaft der Stelleninhaber/innen nicht der Fall ist. Dies führt in der Praxis de facto zu Unterbesetzungen, die durch die Leistungsträger/innen ausgeglichen werden. 

 

Von daher bleibt festzustellen, dass die Verwaltung beim derzeitigen Aufgabenumfang keine weitergehenden Beiträge zum Stellenabbau leisten kann. Erst nach einer von den Gremien beschlossenen Aufgabenreduzierung kann diese Thematik wieder aufgegriffen werden.  

 

Bei allen Personalentscheidungen sind darüber hinaus die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die bei Bildung der Verwaltungsgemeinschaft getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

 

Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) – Personalabordnungen

Die an die ARGE abgeordneten Mitarbeiter/innen wurden bis 2009 nachrichtlich im Stellenplan aufgeführt. Im Interesse einer transparenten Darstellung erfolgt seit 2010 die gesonderte Ausweisung. Unverändert bleiben zwei unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen zum Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) abgeordnet. Über einen Ende 2010 abgeschlossenen neuen Personalgestellungsvertrag wurde dies für weiteren Zeitraum von 5 Jahren bis zum 31.12.2015 vereinbart. Die Personalausgaben für die abgeordneten Mitarbeiterinnen werden in voller Höhe vom Jobcenter Kreis Pinneberg erstattet.   

 

Teil B – Einrichtungen

Die Anzahl der Stellen im Bereich der Einrichtungen bleibt mit 36,97 Stellen gegenüber dem Vorjahr unverändert. Unabhängig von der Anzahl der Stellen berücksichtigt der Stellenplan die folgenden Abweichungen gegenüber dem Vorjahr:

 

  1. Bei den Stellen Nrn. 77 bis 80 des Stellenplanes – Schulsozialpädagoginnen – entfällt die bisher vorgesehene Befristung bis zum 31.07.2013. Mit den Mitarbeiter/innen sollen unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden.

 

  1. Die Stelle Nr. 89 – Gartenarbeiter/Gärtner beim Bauhof – wird in der Bewertung von der EG 3 in die EG 5 angehoben. Der bisherige Stelleninhaber mit der Qualifikation eines Gartenarbeiters wechselt wegen Eintritts des derzeitigen Stelleninhabers auf die Stelle Nr. 94 – Arbeiter beim Bauhof. Damit verbunden ist für diesen Mitarbeiter die Höhergruppierung in die EG 4. Die Gartenarbeiterstelle soll mit einem ausgebildeten Gärtner nachbesetzt werden. Dieser wäre in die EG 5 einzugruppieren.

.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 gemäß dem der Beschlussvorlage VO/2012-274 beigefügten Entwurf.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2013 auf voraussichtlich 4.725.500 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführung zur bzw. Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2012 ein Erhöhungsbetrag von 191.000 EUR. Die Ursachen des Anstiegs begründen sich im Wesentlichen wie folgt: 

 

  • lineare Erhöhung der Personalausgaben um bis zu 3 % zum Ausgleich zu erwartender tariflicher und gesetzlicher Anpassungen der Dienstbezüge,

 

  • Neustrukturierung des Tourismusbüros durch Anhebung der Stellenbewertung,

 

  • die Stelle „Soziales“ ist seit Mitte 2012 mit einem eigenen Mitarbeiter besetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Besetzung durch die Abordnung eines Mitarbeiters vom Amt Rantzau. Dadurch entstehen ganzjährig Personalausgaben, die aber durch eine Zuweisung vom Kreis Pinneberg ausgeglichen werden,

 

  • Neuschaffung der zusätzlichen Stelle „Technische/r Mitarbeiter/in“ im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung,

 

  • im Haushaltsjahr 2012 bis zum 31. Dezember 2013 befristet eingerichtete Stelle für die Doppik-Einführung, 

 

  • Nachbesetzung von zurzeit insgesamt 8 Stellen von Mitarbeiter/innen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden (bis zum Ende der Altersteilzeit fallen „doppelte“ Dienstbezüge an, die durch Entnahmen aus der Altersteilzeitrücklage – teilweise – ausgeglichen werden; für 3 Mitarbeiter, die sich 2013 noch in der Arbeitsphase befinden, müssen der Rücklage hingegen Mittel zugeführt werden),

 

  • Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der Mitarbeiter/innen durch Höhergruppierung, Stufenaufstieg etc.

 

Die Personalausgaben verteilen sich wie folgt:

 

 

Verwaltung

Einrichtungen

Insgesamt

 

EUR

EUR

EUR

Haushaltsjahr 2013

 

 

 

Personalausgaben

2.754.700

1.970.800

4.725.500

Altersteilzeitrücklage

47.800

- 128.100

- 80.300

Summe

2.802.500

1.842.700

4.645.200

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2012

(Rechnungsergebnis)

 

 

 

Personalausgaben

2.539.800

1.824.800

4.364.600

Altersteilzeitrücklage

128.800

- 39.200

89.600

Summe

2.668.600

1.785.600

4.454.200

 

 

 

 

Veränderung

+ 133.900

+ 57.100

+ 191.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenerstattungen 2013

 

 

 

Amt Hörnerkirchen

493.100

94.200

587.300

Integrationsamt

8.500

0

8.500

Büchereizentrale

0

23.500

23.500

Job Center Kreis Pinneberg

123.300

0

123.300

Kreis SGB XII

65.500

0

65.500

Stadtwerke Personalbüro

43.000

0

43.000

Amt Rantzau (Saldo)

42.900

0

42.900

Summe Erstattungen

776.300

117.700

894.000

 


Anlage/n:

Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013.

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Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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