Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-271
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Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 1.446.200 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 14.000 EUR bzw. 158.100 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 200.000 EUR veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (457.500 EUR) und an der Umsatzsteuer (38.000 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2012 berechnet.
Gegenüber 2012 sind mit Mehreinnahmen von rd. 43.400 EUR zu rechnen.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich vorläufig auf insgesamt 209.900 EUR, das sind 1.500 EUR mehr als 2012. Die Kreisumlage ist mit 410.500 EUR veranschlagt, gegenüber 2012 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 14.800 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt im Januar 2013 durch das Innenministerium. Eventuelle Abweichungen von der vorläufigen Veranschlagung müssen über einen Nachtragshaushalt korrigiert werden.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 wird die Schulumlage auf insgesamt 307.500 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf 101.200 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Aufgrund fehlender aktueller Abrechnungen erfolgt vorläufig eine Veranschlagung in Höhe der Vorjahresbeträge in Höhe von insgesamt 145.300 EUR. Auch hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 125.700 EUR, davon entfallen rd. 87.000 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 38.700 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Aufgrund der vielen Maßnahmen des Wegeunterhaltungsverbandes im letzten Jahr wurde eine Sonderzahlung von 40.000 EUR vereinbart.
Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt mit einer Unterdeckung von 1.000 EUR ab. Eine Rückstellung zur Entschlammung der Klärteiche von 8.000 EUR wurde jedoch trotzdem eingeplant.
Als Voraussetzung für eine Gebührenkalkulation wurde im Haushaltsjahr 2012 das diesbezügliche Anlagevermögen erfasst und bewertet. Die Gebührenkalkulation wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis zum Sommer 2013 vorliegen. Danach werden die Unterlagen den Gremien der Gemeinde Westerhorn zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 auf 659.300 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 20,79 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig 218.800 EUR.
Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts ist eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.600 EUR veranschlagt. Weiterhin ist eine Zuführung des Gebührenhaushaltes „Abwasserbeseitigung“ von 8.000 EUR an die Entschlammungsrücklage eingeplant.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist mit 41.100 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ebenfalls ausgeglichen.
Der von der Freiwilligen Feuerwehr angemeldete Mittelbedarf von 15.000 EUR – davon sind 12.500 EUR für die Beschaffung des Digitalfunks - wird in den Vermögenshaushalt aufgenommen.
Für die Anschaffung von Spielgeräten für die Kinderspielplätze wurden 2.500 EUR veranschlagt.
Für die Abwasserbeseitigung werden insgesamt 3.000 EUR für Ersatzbeschaffungen bereitgestellt.
Für die Breitbandversorgung wurden 10.000 EUR für die Verlegung von Lehrrohren veranschlagt.
Der allgemeinen Rücklage werden 33.100 EUR zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen sowie die Zuführung zum Ausgleich des Verwaltungshaushalt (1.600 EUR) entnommen.
Eine Zuführung an die Rücklage zur Entschlammung der Klärteichanlage ist mit 8.000 EUR veranschlagt.
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen sowie von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis zu nehmen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis.
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