Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-265
|
|
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 1.703.500 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 25.000 EUR bzw. 167.000 EUR (+2.000 EUR) in etwa auf Vorjahresniveau.
Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 180.000 EUR veranschlagt. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2012 Einnahmen von insgesamt 198.976,87 EUR zum Soll gestellt.
Der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (608.100 EUR) und an der Umsatzsteuer (15.300 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2012 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich vorläufig auf insgesamt 384.900 EUR, das sind 36.000 EUR weniger als 2012. Die Kreisumlage ist mit 487.000 EUR veranschlagt, gegenüber 2012 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 15.300 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleiches erfolgt im Januar 2013 durch das Innenministerium. Eventuelle Abweichungen von der vorläufigen Veranschlagung müssen über einen Nachtragshaushalt korrigiert werden.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 wird die Schulumlage auf insgesamt 307.500 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 122.000 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Aufgrund fehlender aktueller Abrechnungen erfolgt vorläufig eine Veranschlagung in Höhe der Vorjahresbeträge von insgesamt 243.700 EUR. Auch hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 154.700 EUR, davon entfallen rd. 135.300 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 19.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurde in diesem Jahr wieder eine Rückstellung für die Entschlammung der Klärteiche von 8.000 EUR eingeplant.
In genau dieser Höhe schließt der Gebührenhaushalt mit einer Unterdeckung ab.
Als Voraussetzung für eine neue Gebührenkalkulation wurde im Haushaltsjahr 2012 das diesbezügliche Anlagevermögen erfasst und bewertet. Die Gebührenkalkulation wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis zum Sommer 2013 vorliegen. Danach werden die Unterlagen den Gremien der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 auf 659.300 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 259.600 EUR. Der Umlagesatz beträgt 20,79 %.
Die Zuführungen des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt sind mit 56.600 EUR veranschlagt. Dieser Betrag enthält die Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen (5.000 EUR) und die Rückstellung zur Entschlammung der Klärteiche (8.000 EUR). Der Restbetrag von 43.600 EUR steht als freier Finanzspielraum für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes zur Verfügung.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist mit 76.500 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ebenfalls ausgeglichen.
Der von der Freiwilligen Feuerwehr angemeldete Mittelbedarf von 18.000 EUR (insbesondere die Beschaffung des Digitalfunks = 15.000 EUR) wird in den Vermögenshaushalt aufgenommen.
Für den Bau eines Gehweges hinter den Tennisplätzen werden Mittel in Höhe von 18.000 EUR bereitgestellt. Die Aktivregion gewährt hierzu einen Zuschuss in Höhe von 8.200 EUR.
Für die Abwasserbeseitigung werden insgesamt 20.000 EUR (davon alleine 10.000 EUR für den Anschluss an den Regenwasserkanal Halenbruk) bereitgestellt. Ein Teil (9.000 EUR) kann durch die zu erwartenden Kanalanschlussbeiträge finanziert werden.
Der noch laufende Kredit wird mit 5.000 EUR getilgt. Zum Ende des Jahres 2013 wird der Schuldenstand der Gemeinde 5.000 EUR betragen. Nach Rückzahlung dieses Betrages wird die Gemeinde Ende 2014 schuldenfrei sein.
Die Finanzierung der Investitionen und der Tilgung erfolgt aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt. Danach verbleiben noch 8.000 EUR zur Einstellung in die Sonderrücklage für die Klärteichentschlammung und 7.000 EUR als Zuführung zur allgemeinen Rücklage.
Die Sonderrücklage für die Klärteichentschlammung wird sich Ende 2013 auf 8.000 EUR belaufen. Die Allgemeinde Rücklage wird über einen Bestand von rd. 194.400 EUR verfügen.
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen sowie von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis zu nehmen.
b) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76