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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-259  

Betreff: Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
07.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften

(GVOBl 2012 Seite 371) wurde unter anderem auch die Amtsordnung (AO) geändert.

Gem. § 5 (AO) können mehrere amtsangehörige Gemeinden über die Regelung des § 3

Abs. 1 Satz 1 AO hinaus gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von

Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweise übertragen. Die Übertragung kann nur aus

dem Katalog der Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 16 AO erfolgen. Nach

erfolgter Ermittlung konnte festgestellt werden, dass folgende Aufgaben von allen

amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen wurden.

 

Schulträgerschaft (§ 53 des Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung vom 24. Januar 2007

(GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22.

März 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 371)) gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 AO

Umfang:

  • Aufgabenwahrnehmung aller Rechte und Pflichten durch das Amt, soweit nicht
  • Landesaufgaben betroffen sind.
  • Haushaltsplanung und –abwicklung
  • Vorhalten einer Schülerbücherei
  • Umfang der Öffnungszeiten der Schulbücherei
  • Umfang der Schulsozialarbeit und Schülerbeförderung
  • Dienstherr der Beschäftigten (mit Ausnahme der Landesbediensteten)
  • Eigentümer des Gebäudes sowie des Grundstücks

 

 

Förderung des Sports (Artikel 9 Abs. 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein)

gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO.

 

Umfang:

  • Aufgabenwahrnehmung aller Rechte und Pflichten im Rahmen der Sportförderung.
  • Haushaltsplanung und –abwicklung
  • Gestellung der Rahmenbedingungen für das amtsweite Sportangebot.
  • Unterstützung der Jugendarbeit
  • Eigentümer des Gebäudes sowie der Sportanlagen nebst Sportgeräten

 

 


Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche gem. § 5 Abs. 1 Nr. 8 AO.

 

Umfang:

  • Aufgabenwahrnehmung aller Rechte und Pflichten im Rahmen der Zuschussgewährung
  • Haushaltsplanung und –abwicklung
  • Erstellen von Richtlinien. Festlegung des Freizeitangebotes

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt fest, dass bislang diese Aufgaben von dem Amtsausschuss

ausgeführt wurden und beschließt, diese Aufgaben im dem vorgenannten Umfang weiter an den Amtsausschuss zu delegieren.

Hinsichtlich der Angelegenheiten der Aktiv Region bzw. im Bereich des Tourismus bleibt die

Gemeinde Projektträger, das Amt führt lediglich die Beschlussfassung aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Bericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Seite 1 bis 3 (2435 KB)      
Anlage 2 2 Seite 4 bis 7 (3538 KB)      
Anlage 3 3 Seite 8 bis 10 (2620 KB)      
Anlage 4 4 Seite 11 bis 13 (3395 KB)      
Anlage 5 5 Seite 14 bis 15 (1548 KB)      

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Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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