Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-259
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Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften
(GVOBl 2012 Seite 371) wurde unter anderem auch die Amtsordnung (AO) geändert.
Gem. § 5 (AO) können mehrere amtsangehörige Gemeinden über die Regelung des § 3
Abs. 1 Satz 1 AO hinaus gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von
Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweise übertragen. Die Übertragung kann nur aus
dem Katalog der Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 16 AO erfolgen. Nach
erfolgter Ermittlung konnte festgestellt werden, dass folgende Aufgaben von allen
amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen wurden.
Schulträgerschaft (§ 53 des Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. März 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 371)) gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 AO |
Umfang:
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Förderung des Sports (Artikel 9 Abs. 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO.
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Umfang:
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Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche gem. § 5 Abs. 1 Nr. 8 AO.
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Umfang:
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass bislang diese Aufgaben von dem Amtsausschuss
ausgeführt wurden und beschließt, diese Aufgaben im dem vorgenannten Umfang weiter an den Amtsausschuss zu delegieren.
Hinsichtlich der Angelegenheiten der Aktiv Region bzw. im Bereich des Tourismus bleibt die
Gemeinde Projektträger, das Amt führt lediglich die Beschlussfassung aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Bericht
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Anlagen: | |||||
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1 | Seite 1 bis 3 (2435 KB) | |||
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2 | Seite 4 bis 7 (3538 KB) | |||
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3 | Seite 8 bis 10 (2620 KB) | |||
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4 | Seite 11 bis 13 (3395 KB) | |||
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5 | Seite 14 bis 15 (1548 KB) |
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